Graf Ulrich von Württemberg (Wirtenberg) gibt seine Zustimmung zum Verkauf der Vogtei zu Böckingen (Beckingen), die sein Lehen gewesen ist, durch Johann von Böckingen an die Bürger gemeinlich zu Heilbronn (Heylprunne) und eignet diesen die genannte Vogtei, nachdem ihm Johann von Böckingen (Beckingen) dafür andere seiner Güter als Lehen aufgegeben hat.