Folgende Erbstücke aus dem sonst Hombergsgut genannten, zum Haus Burgbreitungen bzw. Herrenbreitungen [Ortsteil der Gem. Breitungen/Werra, Lkr. Sc...
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Urk. 14, 9963
A I u, Pfannenstiehl et Consortes sub dato
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. Pfannenstiel, Nr. 2
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe D >> Do-Du >> Dorn
1731 März 17
Lehnsrevers
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Folgende Erbstücke aus dem sonst Hombergsgut genannten, zum Haus Burgbreitungen bzw. Herrenbreitungen [Ortsteil der Gem. Breitungen/Werra, Lkr. Schmalkalden-Meiningen] gehörenden freien und nicht zehntbaren Klostergütern zu rechtem Erbrecht, nämlich: 1.) fünf Acker Wiesen vor dem Weidich, deren Lage näher beschrieben wird; 2.) 13 Acker arthaftiges Land in zwei Stücken am heiligen Kreuz, deren Lage näher beschrieben wird; 3.) zehn Artacker und 40 Kreuzruten in zwei Stücken am Diebssteige, deren Lage näher beschrieben wird. Das Gut hatten ehemals die Erben des Hans Herme, später Kunigunde Ziegeler und Matthias und Valentin Homberg, schließlich im Jahr 1685 Valentin Bissmann und Jonas Weihe zu Leihe empfangen. Ausgenommen ist die gemeine (Dorfswüste) zu Herrenbreitungen, die den 1730 Belehnten nicht befreit wird. Es ist ein jährlicher Zins an Michaelis von zweieinhalb Maltern Korn und zweieinhalb Maltern Hafer in die Vogtei Herrenbreitungen zu entrichten. Anstatt des ehemals zu zahlenden Geldzinses sind ab 1730 20 Groschen Erb- und Wiesenzins zu zahlen; außerdem fallen ein Gnacken Beweisung, ein Fastnachtshuhn und ein Michaelshahn an. An Diensten sind zwei Tage Ähren und zwei Fuder Heu fahren zu leisten. [Ehemals Lehen des Klosters Burgbreitungen]
Vermerke (Urkunde): Siegler: Justus Schröder, Sohn der Belehnten aus deren erster Ehe
Vermerke (Urkunde): Siegler: Justus Schröder, Sohn der Belehnten aus deren erster Ehe
Belehnte/r: Margarethe Dorn, geborene Erhard
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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