Balthasar von Herrliberg, kaiserlicher Rat, verleiht Jörg Schuchmacher ("Schuechmacher") von der Neunzenbrugg (=Nützenbrugg) und Ehefrau Ursula Veserin auf Lebenszeit Hof und Gut Stockenweiler, "so sechzehen winterfuhren", als rechtes Leib-, Schupf- und Zinslehen. Früher hatte den halben Teil Agatha Zwiselerin, Ehefrau des Hans Vogel, inne; den anderen Teil hatte Hans Zwiseler. Sie müssen den Hof persönlich bewirtschaften und in gutem, ungeteiltem Zustand erhalten. Sie dürfen nur eine Feuer- und Herdstatt haben, nichts entfremden, insbesondere kein Eichen- oder Tannenholz ohne Erlaubnis des Ausstellers fällen. Wenn sie Brenn- oder Bauholz für den Hof benötigen, erhalten sie es auf Anweisung. Sie sollen den Hof mit eigenen Pferden und mit Vieh besetzen. Heu, Stroh oder Mist dürfen sie nicht weggeben. Sie müssen einen Ehrschatz von 80 Talern Reichswährung bezahlen, gerechnet zu 18 Batzen. 40 Taler sind auf Martini 1601 fällig, je 20 zu Philippi und Jakobi sowie Martini 1602. Für den Ehrschatz bürgt Bartholomäus Schuechmacher, Jörgs Bruder. Jährlich zahlen die Beliehenen als Leib- und Lehengült zu Martini 20 fl Reichswährung. Im Todesfall und bei Nichteinhaltung der Leihebedingungen fällt der Hof heim. Es muß dann mit Mist, Heu, Stroh, Früchten, Samen und anderem gehalten werden wie in Stockenweiler und Umgebung üblich.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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