Graf Simon Wecker von Zweibrücken verschreibt der Stadt Straßburg um 1.000 fl. Hauptgut eine jährliche Gült von 50 fl. von seinem Halbteil an Schloß und Stadt Lichtenau und den zugehörigen Dörfern.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...