Berufung gegen einen Befehl des Vogtes von Bergheim vom 11. Aug. 1633 an den Landboten, die Zehnten von Kornelimünster zu Ichendorf und Quadrath (Quadrath-Ichendorf, Kr. Bergheim) und den Hof zu Bergheimerdorf (Barheimerdorf) vorsorglich zu beschlagnahmen. Streitig ist eine Schuldverschreibung des Abts von Kornelimünster von 1582: Für einen Kredit von 1000 Goldgulden sind den Appellatinnen 50 Goldgulden als jährliche Erbpacht und die obengenannten Güter und Einkünfte als Pfand verschrieben worden. St. Maria im Kapitol hatte sich bereits 1592 in die Pfandschaften einweisen lassen und klagte vor der 1. Instanz wegen rückständiger Rentenzahlungen auf erneute Einräumung. Demgegenüber erwidert der Appellant, die Schulden seien zumindest nahezu abbezahlt, denn von 1592 - 1610 seien den Appellatinnen überschlägig 1115 köln. Gulden 3 Albus und 11 Heller von seinen Halbleuten geliefert worden.
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Berufung gegen einen Befehl des Vogtes von Bergheim vom 11. Aug. 1633 an den Landboten, die Zehnten von Kornelimünster zu Ichendorf und Quadrath (Quadrath-Ichendorf, Kr. Bergheim) und den Hof zu Bergheimerdorf (Barheimerdorf) vorsorglich zu beschlagnahmen. Streitig ist eine Schuldverschreibung des Abts von Kornelimünster von 1582: Für einen Kredit von 1000 Goldgulden sind den Appellatinnen 50 Goldgulden als jährliche Erbpacht und die obengenannten Güter und Einkünfte als Pfand verschrieben worden. St. Maria im Kapitol hatte sich bereits 1592 in die Pfandschaften einweisen lassen und klagte vor der 1. Instanz wegen rückständiger Rentenzahlungen auf erneute Einräumung. Demgegenüber erwidert der Appellant, die Schulden seien zumindest nahezu abbezahlt, denn von 1592 - 1610 seien den Appellatinnen überschlägig 1115 köln. Gulden 3 Albus und 11 Heller von seinen Halbleuten geliefert worden.
AA 0627, 1167 - C 802/1768
AA 0627 Reichskammergericht, Teil II: C-D
Reichskammergericht, Teil II: C-D >> 1. Buchstabe C
1635 - 1636 (1582 - 1651)
Enthaeltvermerke: Kläger: Abt von Kornelimünster (Kr. Aachen) Beklagter: Äbtissin und Kapitel von St. Maria im Kapitol zu Köln, (Kl.) Prokuratoren (Kl.): Dr. Johann Leonhard Gerhardt (Gerhardi) 1634 Prokuratoren (Bekl.): Dr. Heinrich Eilinck (Eiling) (1636) Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Jül. Kanzler und Räte zu Düsseldorf 1632 - 1633 - 2. RKG 1635 - 1636 (1582 - 1651) Beweismittel: Berechnung der bis 1610 gezahlten Pensionen (Q 11). Erbkauf/Verschreibung von 1582 (32 - 43). Protokoll des Gerichts zu Bergheim von 1592 betr. Einräumung (125f.). Pachtbrief des Abtes von Kornelimünster von 1591 betr. den Hof zu Bergheimerdorf (156f.). Pachtbrief desselben von 1587 betr. den Zehnten zu Ichendorf (158f.). Roggen- und Haferrechnung von 1592 - 1605 (146f.). Quittungen des Stifts St. Maria im Kapitol über Rentenzahlungen (166f.). Pachtzettel von 1623 (177f.). Beschreibung: 4,5 cm, 188 Bl., lose; Q 1 - 3, 5 - 11, Q 4* fehlt, 28 Beilagen prod. 2. Dez. 1635, 5. Juli 1636, 23. Sept. 1637, 17. April 1638, 10. Juni 1639, 2. Okt. 1641, 3. Feb. 1649, 28. Jan. 1650 und 1. Juni 1651. Vgl. ZAGV 18 (1896) Nr. 494 S. 122.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
21.04.2026, 09:15 MESZ
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- 1. Buchstabe C (Gliederung)