Fürstlicher Befehl an das Rent- und Forstamt von Breuberg, wonach 160 Stecken Buchenscheitholz mehr als das dort zulässige Quantum in den gemeinschaftlichen Waldungen geschlagen werden sollen bei Wörth oder Trennfurt, bei der Lieferung aber dem Oberförster Schwarz Nachricht geben sollen, dass derselbe diese Holzwegfahren und nach dem aufhebenden Befehl überliefern sollen

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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