Georg Friedrich d. Ä., Kraft, Philipp Ernst und Ludwig Eberhard, alle Grafen von Hohenlohe und Herren zu Langenburg, Gebrüder und Vettern, sodann Gottfried Graf zu Oettingen, und schließlich Eberhard und Albrecht Reichserbschenken zu Limpurg, alle für sich selbst und als Vormünder der jungen Grafen Philipp Heinrich und Georg Friedrich d. J. von Hohenlohe, befreien wegen seiner getreuen Dienste und Verdienste ihren Stiftssyndikus zu Öhringen, Johann Ulrich Zobel d. Ä., und dessen Ehefrau (kein Name genannt) bzw. deren gegenwärtiges und künftig noch anfallendes Vermögen auf Lebenszeit von allen Steuern, Abgaben, Gebühren, Nachsteuern oder Dienstverpflichtungen, nur die "bethsteur" (= Bede: Vermögenssteuer), soll weiterhin an Bürgermeister und Rat der Stadt Öhringen entrichtet werden. Ferner werden die Eheleute künftig von allen Frondiensten, Einquartierungen und dergleichen Lasten befreit und mit bürgerlichen Ämtern und Vormundschaften verschont. Ausgenommen von dem Steuerprivileg sind lediglich diejenigen Liegenschaften inner- und außerhalb des Burgrechts der Stadt Öhringen, die das Ehepaar von jetzt an durch Kauf, Schenkung oder Erbschaft an sich bringen wird.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...