Philipp Franz von Flersheim (Flörscheimb) und seine Ehefrau Anna Felicitas bekunden, dass sie mit schriftlichem Konsens ihres Bruders bzw. Schwagers Georg Christoph von Flörsheim, datiert in Straßburg vom 8. Mai 1637, an Johann Arnold von Virmond (Viermundt), Rittmeister, und dessen Ehefrau, ihren Vetter bzw. ihre Base, ihr freiadliges Eigengut (modial undt aigenthumblich gutt) zu Dorn-Dürkheim verkauft haben, das dem Stamm Flersheim weder durch Familienpakt noch lehnsweise oder auf sonstige Art verbunden (verfangen) ist, nämlich Haus, Hof und alle Zugehörungen, wie die Aussteller und ihre Vorfahren dieses in ihrem eigentümlichen Besitz hatten nach Inhalt einer im Original überlassenen Beschreibung (beforchung und erneuerung) durch Schultheiß und Schöffen zu Dorn-Dürkheim aus dem Jahr 1582. Die Aussteller quittieren über die Kaufsumme in Höhe von 3000 Reichstalern und stellen zu Unterpfand für die Währschaft allen ihren sonstigen Besitz, speziell ihren adligen freien Hof in Worms, genannt Flersheimer Hof.