Kurfürst Philipp von der Pfalz nimmt Johann Widman, Doktor in der Arznei, in seinen Schirm. Er versichert, Johann wie seine anderen gelehrten Diener und "verwanten" zu schirmen und rechtlich zu handhaben, wo diesem der Rechtsgang vor dem Pfalzgrafen und seinen Räten, dessen Hofgericht oder den gewiesenen Instanzen genügt und Johann dem nachkommen will.