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Grafen von der Mark bzw. ihre Nachfolger ./. Reichsstadt Dortmund: Wahrung landesherrlicher Rechte, besonders auf den Höfen zu Brackel, Dortmund, Elmenhorst, Frohlinde und Westfhofen, sowie Angelegenheiten ihrer Untertanen, besonders der Juden zu Dortmund, Bd. 4
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Grafen von der Mark bzw. ihre Nachfolger ./. Reichsstadt Dortmund: Wahrung landesherrlicher Rechte, besonders auf den Höfen zu Brackel, Dortmund, Elmenhorst, Frohlinde und Westfhofen, sowie Angelegenheiten ihrer Untertanen, besonders der Juden zu Dortmund, Bd. 4
Enthaeltvermerke: Enthält: - Zugehörigkeit des nun von Giesbert van Bodelschwingh besessenen Hauses Ickern zu den Herrlichkeiten der Grafschaft Mark, ca. 1550 - Kaiserliche Bestätigung der Pfandschaftsrechte der Grafen von der Mark an den Höfen zu Brackel, Dortmund, Elmenhorst und Westhofen (mit Beglaubigung durch das Kollegiatstift St. Mariae zu Kleve, 1563), 1560, 1563 - Verhandlungen zwische dem Supplikationsmeister Johann Smelinck und dem Rechenmeister Rutger Rudenscheidt einerseits und kölnischen Räten andererseits wegen Grenz- und Hoheitsstreitigkeiten zwischen dem Amt Lünen und dem Amt Recklinghausen, besonders wegen der Landscheidung zwischen den Landwehren bei Krempincks Hof und den Buchenbergen (Bockenbergen), wegen der neuen Windmühle zu Waltrop und wegen der Abhängigkeitsverhältnisse der Elmenhorster Hofesleute, 1562 - Beschwerden aus dem Amt Bochum über die Ausübung der Sendgerichtsbarkeit der Dechaneien zu Dortmund und Wattenscheid sowie über die landesherrlichen Abgaben, ca. 1563 - Auseinandersetzung zwischen dem Herzog von Kleve und dem Statthalter des Vestes Recklinghausen, Graf Jost von Schaumburg, wegen der Hofesleute zu Elmenhorst und der neuen Windmühle zu Waltrop, (1564) 1565 - Einigung zwischen dem Herzog von Kleve und der Reichsstadt Dortmund über die Besitz- und Gerichtsverhältnisse der Höfe zu Brackel, Dortmund, Elmenhorst, Frohlinde, Schüren, Wambel und Westhofen bzw. den Grenzverlauf zwischen ihren Territorien (1. Tagfahrtsprotokolle) (Protokollbuch, Direktschrift einer Schreiberhand, Papier, S. 1-6?????, davon S. 1-86 beschriftet, ohne Einband), 1564-1565 - desgleichen (2. Verhandlungsextrakte) (in Abschrift), (1564-1565) - desgleichen (3. Vertragstexte, teils in Abschrift, bzw. Amtsdrucke als Teile der "Wahrhafften Deduction [...]" von 1705, vgl. Nr. 346, Betreff zu 1705), (1564-1565) - Festlegung der Grenzen zwischen dem Gericht Buddenburg und dem Amt Lünen einerseits und der Grafschaft Dortmund andererseits nach dem Vertrag von 1565 (Protokollbuch, Direktschrift einer Schreiberhand, Papier, S. 1-12, davon S. 1-9 beschriftet), 1569 - Ermittlungen des Rentmeisters zu Hörde, Georg Schell, über die Rechte und das Zubehör des Hofes zu Brackel, 1569 - Auskunft des Priors Gotfried Bocholt von Gut Loburg (Lobbroch) vom Prämonstratenserinnenkloster St. Katharinae zu Dortmund über die Gründung des Klosters 1215 und die Übertragung des Hofes Kirchlinde (Kirchenlinn) durch die [Grafen Adolf und Ludolf] von Dassel an das Kloster 1231, 1586 - Ermittlungen des Rentmeisters zu Bochum, Anton Grimmolt, über die Rechte und das Zubehör des nach dem Tode des Schulten Wilhelm vakant gewordenen Hofes zu Frohlinde, besonders mit Blick auf einen zwischen dem Drost zu Bochum, Melchior van Dellwig, und dem Förster zu Marten geschlossenen Vertrag, 1570 - Festellung und Wahrung von Hoheits- und Gerichtsrechten in den Ämtern Hamm, Hörde, Lünen und Schermbeck - besonders in Alt-Lünen, Brackel, Elmenhorst, Hamm, Schermbeck und Wambel - gegenüber der Grafschaft Dortmund, dem Stift Münster und dem Vest Recklinghausen, [ca. 1300-1556] 1571 - Abschrift des mit der Reichsstadt Dortmund 1565 geschlossenen Grenzvertrags für die Stadt Lünen, (1573) - Feststellung und Wahrung des (laut einer Klage auf dem Landtag zu Dinslaken beeinträchtigten Hofesgerichtsrechts und der Dienstpflichten des Schulten zu Brackel, Heinrich (dann Bernt) van dem Brocke, und der Hofesleute zu Brackel, gegenüber dem Drosten zu Hörde, Dietrich van Altenbockum, und dem Rentmeister zu Hörde, Georg Schell, 1573-1574, 1581-1583 - Regelung der Dienstpflichten der Hofesleute zu Elmenhorst auf der Tagfahrt märkischer und kölnischer Räte zu Unna 1581, (1581) 1587 - Überfall auf Fuhrleute der Reichsstadt Dortmund im Flecken Kettwig, 1584 - Schutz der im Kirchspiel Waltrop des Vestes Recklinghausen eingesessenen Hofesleute der Höfe Elmenhorst und Stockum vor dem heranziehenden spanischen Kriegsvolk, [ca. 1584] - Verwahrung der Hofesleute zu Frohlinde, besonders des Johann Schmarkotte, gegen die ungerechtfertigte Beanspruchung ihrer Dienste durch die Reichsstadt Dortmund bzw. ihrer Westerbauerschaft, besonders in Hinsicht auf die Pflasterung eines Steinwegs, 1587-1588 - Verwendung des Georg Kumpsthoff für die Freiheit Hörde in ihrer Auseinandersetzung mit der Reichsstadt Dortmund, 1588
Sachakte
Bodelschwingh
Ickern
Brackel
Dortmund
Elmenhorst
Westhofen
Kleve
Smelinck, Johann
Rudenscheidt, Rutger
Lünen
Recklinghausen
Krempincks Hof
Buchenbergen
Waltrop
Bochum
Dortmund
Frohlinde
Schüren
Wambel
Bocholt von Gut Loburg
Dortmund
Kirchlinde
Grimmolt, Anton
Bochum
Wilhelm
Marten
Hamm
Hörde
Lünen
Schermbeck
Brackel
Elmenhorst
Wambel
Dortmund
Münster
Recklinghausen
Dinslaken
Schell, Georg
Hörde
Unna
Dortmund
Kettwig
Recklinghausen
Elmenhorst
Frohlinde
Schmarkotte, Johann
Westerbauerschaft
Dortmund
Kumpsthoff, Georg
Hörde
Dortmund
Altenbockum
Alt-Lünen
Bochum
Buddenburg
Dassel
Dassel
Dellwig
Dortmund
Elmenhorster
Hörde
Schaumburg
Schell, Georg
Stockum
Waltrop
Wattenscheid
Brocke
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.