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Dompropst Burkhard, Dekan Oswald und das Domkapitel Salzburg verleihen ihrem Amtmann Marchs Weibhauser von Saldorf (1) und seiner Ehefrau den halben Hof des Domkapitels zu Saaldorf, den er bereits inne hat, zu Erbrecht, außerdem die Äcker und Grundstücke auf dem Stokcherpuhl und im Anger, alle zu Saaldorf, die zum Amt gehören und die er ebenfalls bereits inne hat, zudem eine Hofstatt und einen Garten unter der Lynnden (2). Er hat davon jährlich zur Stiftzeit die üblichen Dienste zu leisten, den jährlichen Stifttag zu besuchen, dort die Erung zu reichen und die Anwesen in gutem Zustand zu halten. Im Säumnisfall kann er nach Erbrechtsgewohnheit gepfändet und abgestraft werden. Das Erbrecht kann er mit Wissen des Domkapitels versetzen oder verkaufen. Bei jedem Besitzerwechsel und dem damit verbundenen Neueintrag in das Urbarbuch ist die Anlait fällig. Empfänger: Weibhauser Marx, Amtmann Saaldorf. Siegler: S1: Salzburg, Dompropst Burkhard. S2: Salzburg, Domkapitel

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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