Otto, Erzbischof von Trier, bekundet: Sein Amtsvorgänger (å) Erzbischof Werner hatte dem Johann Waldbott von Bassenheim auf dessen Lebenszeit die Hälfte an Burg Rauschenberg (Reuschenburg uff dem Hundtsrucke) geliehen. Nun belehnt er den Johann in Anbetracht seiner und seiner Eltern Verdienste um das Erzstift mit einem Drittel dieser Burg mit Zugehör und einem Drittel des Hofs Buylenborne als einem Mannlehen mit der Auflage des Öffnungsrechts und nach Maßgabe des inserierten Lehensreverses (StAWt-F US 6 Nr. 126a Insert). Sr.: Ausst. Abschrift, besiegelt und eh. gez. durch Elisabeth Waldbott zu Königsfeld, geb. von Binsfeld, Witwe, vom 24. Dez. 1616, besch. - Sg. aufgedr.