Kurfürst Friedrich [III.] von der Pfalz bekundet, dass er Eberhard von Gemmingen dem Älteren ein Drittel am großen und kleinen Zehnt in Steiner und Kochertürner (Dhurner) Gemarkung samt allen Nutzungen und Zugehörungen zu Mannlehen verliehen hat.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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