Caspar Hann von Großingersheim ("Großen Ingerßen"), der bereits zweimal Urfehde geschworen hatte wegen Teilnahme am Armen Konrad und am Bauernaufstand, gefangengesetzt wegen aufrührerischer Worte gegen die Obrigkeit, verpflichtet sich, seine Atzung und Gefängniskosten zu bezahlen und schwört Urfehde

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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