Eingemeindungen; Lustnau
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A 200/4295
A 200 Hauptaktei
A 200 Hauptaktei >> Allgemeine Verwaltung >> Verfassung. Staatsaufbau und Organe >> Stadt Tübingen und ihre Verfassung
1929-1969
Enthält u.a.:
- Gemeinderatsprotokoll vom 15.07.1929 betr. gemeinsamer Ortsbauplan mit Lustnau
- Verhandlungsprotokoll von Oberbürgermeister Scheef mit Schultheiss Rath Lustnau über den gemeinsamen Ortsbauplan Tübingen-Lustnau vom 17.07.1929
- Karte von Tübingen M 1:25000 Städt. Tiefbauamt, Februar 1934
- Schr. von Oberbürgermeister Scheef vom 08.06.1933 betr. weitere Erwägungen zur Frage des Zusammenschlusses Tübingens mit Lustnau und Derendingen im Wege der Eingemeindung dieser beider Gemeinden nach Tübingen
- Schr. an das Württembergische Innenministerium Stuttgart vom 05.07.1933 betr. Antrag der Stadtgemeinde Tübingen auf Eingemeindung der Gemeinden Derendingen und Lustnau nach Tübingen
- Gemeinderatsprotokoll vom 24.07.1933 betr. Eingemeindungsfragen
- Auszug aus dem Protokoll des Bezirksrats vom 23.09.1933 betr. Eingemeindung von Derendingen und Lustnau nach Tübingen
- Stellungnahme der Universität zu Eingemeindungsfragen aus 1933
- Auszug aus dem Protokoll des Bezirksrats vom 15.01.1934 betr. Eingemeindung von Derendingen nach Tübingen
- Gemeinderatsprotokoll vom 15.01.1934; Bericht über den Stand der Eingemeindungsfrage
- Tübinger Chronik vom 24.03.1934; Lustnau und Derendingen nach Tübingen eingemeindet
- Eingemeindungsvertrag mit Derendingen vom 22.03.1934, Abschrift
- Eingemeindungsvertrag mit Lustnau vom 23.03.1934, Abschriften
- Vereinbarung zwischen dem Kreisverband - früher Amtskörperschaft - Tübingen und der Stadtgemeinde Tübingen aus Anlaß der Eingemeindung beider Gemeinden Lustnau und Derendingen vom 26.03.1934
- Auszug aus dem Gemeinderatsprotokoll vom 27.03.1934 betr. Eingemeindung von Lustnau und Waldhausen nach Tübingen
- Tübinger Chronik vom 07.04.1934; Die letzten Gemeinderatssitzungen in Lustnau
- Gemeinderatsprotokoll vom 16.04.1934 betr. organisatorische Maßnahmen
- Schr. der Ministerialabteillung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung vom 24.04.1934 betr. Vereinigung der Gemeinden Derendingen und Lustnau und des Ortsteils Waldhausen, Gemeinde Bebenhausen mit der Stadtgemeinde Tübingen
- Gemeinderatsprotokoll vom 14.05.1934 betr. Vereinigung der Gemeinden Derendingen und Lustnau und des Ortsteils Waldhausen, Gemeinde Bebenhausen mit der Stadtgemeinde Tübingen
- Einladung zur festlichen Sitzung im großen Saale des Rathauses anl. der Vereinigung am 04.06.1934
- Gemeinderatsprotokoll vom 28.05.1934; Äußerung zu dem Erlaß der Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung vom 24.04.1934 betr. die Eingemeindungen
- Gemeinderatsprotokoll vom 28.05.1934 § 536; Ortsbezeichnung der Vororte Lustnau und Derendingen
- Schr. an das Württembergische Innenministerium vom 30.05.1934 betr. Verstaatlichung der Polizei in den Vororten Derendingen und Lustnau
- Auszug aus dem Gemeinderatsprotokoll vom 18.02.1947 betr. Vororte Lustnau und Derendingen
- Gemeindesatzung über die Verwaltung der Stadtteile Lustnau und Derendingen vom 11.10.1948
- Presseberichte zur Eingemeindung aus 1934
- Schwäbisches Tagblatt vom 04.04.1964; Die "Silberne" ist schon vorbei. Die Eingemeindung von Lustnau und Derendingen liegt jetzt 30 Jahre zurück
- Schr. des Hauptamts vom 24.11.1969 betr. Aufhebung der Markungen Tübingen-Lustnau und Tübingen-Derendingen
- Schr. des Rechtsreferats vom 01.12.1969 betr. Aufhebung der Markungen Tübingen-Lustnau und Tübingen-Derendingen
- Gemeinderatsprotokoll vom 15.07.1929 betr. gemeinsamer Ortsbauplan mit Lustnau
- Verhandlungsprotokoll von Oberbürgermeister Scheef mit Schultheiss Rath Lustnau über den gemeinsamen Ortsbauplan Tübingen-Lustnau vom 17.07.1929
- Karte von Tübingen M 1:25000 Städt. Tiefbauamt, Februar 1934
- Schr. von Oberbürgermeister Scheef vom 08.06.1933 betr. weitere Erwägungen zur Frage des Zusammenschlusses Tübingens mit Lustnau und Derendingen im Wege der Eingemeindung dieser beider Gemeinden nach Tübingen
- Schr. an das Württembergische Innenministerium Stuttgart vom 05.07.1933 betr. Antrag der Stadtgemeinde Tübingen auf Eingemeindung der Gemeinden Derendingen und Lustnau nach Tübingen
- Gemeinderatsprotokoll vom 24.07.1933 betr. Eingemeindungsfragen
- Auszug aus dem Protokoll des Bezirksrats vom 23.09.1933 betr. Eingemeindung von Derendingen und Lustnau nach Tübingen
- Stellungnahme der Universität zu Eingemeindungsfragen aus 1933
- Auszug aus dem Protokoll des Bezirksrats vom 15.01.1934 betr. Eingemeindung von Derendingen nach Tübingen
- Gemeinderatsprotokoll vom 15.01.1934; Bericht über den Stand der Eingemeindungsfrage
- Tübinger Chronik vom 24.03.1934; Lustnau und Derendingen nach Tübingen eingemeindet
- Eingemeindungsvertrag mit Derendingen vom 22.03.1934, Abschrift
- Eingemeindungsvertrag mit Lustnau vom 23.03.1934, Abschriften
- Vereinbarung zwischen dem Kreisverband - früher Amtskörperschaft - Tübingen und der Stadtgemeinde Tübingen aus Anlaß der Eingemeindung beider Gemeinden Lustnau und Derendingen vom 26.03.1934
- Auszug aus dem Gemeinderatsprotokoll vom 27.03.1934 betr. Eingemeindung von Lustnau und Waldhausen nach Tübingen
- Tübinger Chronik vom 07.04.1934; Die letzten Gemeinderatssitzungen in Lustnau
- Gemeinderatsprotokoll vom 16.04.1934 betr. organisatorische Maßnahmen
- Schr. der Ministerialabteillung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung vom 24.04.1934 betr. Vereinigung der Gemeinden Derendingen und Lustnau und des Ortsteils Waldhausen, Gemeinde Bebenhausen mit der Stadtgemeinde Tübingen
- Gemeinderatsprotokoll vom 14.05.1934 betr. Vereinigung der Gemeinden Derendingen und Lustnau und des Ortsteils Waldhausen, Gemeinde Bebenhausen mit der Stadtgemeinde Tübingen
- Einladung zur festlichen Sitzung im großen Saale des Rathauses anl. der Vereinigung am 04.06.1934
- Gemeinderatsprotokoll vom 28.05.1934; Äußerung zu dem Erlaß der Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung vom 24.04.1934 betr. die Eingemeindungen
- Gemeinderatsprotokoll vom 28.05.1934 § 536; Ortsbezeichnung der Vororte Lustnau und Derendingen
- Schr. an das Württembergische Innenministerium vom 30.05.1934 betr. Verstaatlichung der Polizei in den Vororten Derendingen und Lustnau
- Auszug aus dem Gemeinderatsprotokoll vom 18.02.1947 betr. Vororte Lustnau und Derendingen
- Gemeindesatzung über die Verwaltung der Stadtteile Lustnau und Derendingen vom 11.10.1948
- Presseberichte zur Eingemeindung aus 1934
- Schwäbisches Tagblatt vom 04.04.1964; Die "Silberne" ist schon vorbei. Die Eingemeindung von Lustnau und Derendingen liegt jetzt 30 Jahre zurück
- Schr. des Hauptamts vom 24.11.1969 betr. Aufhebung der Markungen Tübingen-Lustnau und Tübingen-Derendingen
- Schr. des Rechtsreferats vom 01.12.1969 betr. Aufhebung der Markungen Tübingen-Lustnau und Tübingen-Derendingen
1 Faszikel
Sachakte
Lustnau, Eingemeindung
Lustnau, Eingemeindung
Eingemeindung Lustnau
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.04.2025, 08:35 MESZ