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Dechant und Kapitel der Kirche St. Peter und Andreas in Paderborn überlassen Prior und Konvent des Klosters St. Peter und Antonius zu Dalheim ihre Güter und Rechte bei Dalheim am Sintfeld, die "verwüstet, verwachsen und beinahe vernichtet" sind, und die sie gegen eine jährliche Rente von 8 Maltern Korn vor 26 Jahren für 60 rheinische Gulden dem Kloster verkauft haben [Urkunde nicht überliefert, auch nicht im Bestand Stift Busdorf], zu erblichem Besitz, und zwar den Zehnten der Obödienz Dalheim in Höhe von 5 Maltern Korn Paderborner Maßes, das Gut Nedderhof zu Dalheim mit je 2 Horhusen'schen Scheffeln Roggen und Weizen, 4 Scheffeln Gerste, 10 Scheffeln Hafer, 2 Schweinen oder 3 Schillingen, 5 Hühnern, 5 Stiegen Eiern; den vierten Teil des Zehnten zu Versede, ein Gut zu Elern, das von den Herren von Büren für 45 Mark Paderborner, Soester und Lippstädter Währung gekauft ist; ein weiteres Gut zu Elern, das von Ritter Ludolf von Hersze gekauft ist und 11 Malter Korn Paderborner Maßes ohne die kleinen Dienste einbringt und ein Lehngut des Busdorfer Propstes gewesen ist; und den Zehnten der Hungerkempe oberhalb und außerhalb der Wandesteine auf Dalheim zu, alle gelegen auf dem Sintfeld bei Dalheim. Die Verkäufer leisten Währschaft. Siegel des Busdorfer Kapitels angekündigt. Uppe dach Scolastice virginis et martiris

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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