Forderung des Breunle am 1. Dez. 1542 im RKG- Prozeß Carsilius von Verken ./. Gerhard Roest für seine Tätigkeit als Prokurator Roests gerichtlich zugesprochenen Soldes in Höhe von 7 310 ½ Gulden, nachdem dieser auf ein Monitorium nicht reagiert hatte. Vgl. RKG 5764 (V 179/414).

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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