Mecklenburgische Eisenbahnen in ihren Verhältnissen zur Verwaltung des Norddeutschen Bundes. 1. Mitteilung des Bundeskanzleramtes über die bei Konzessionierung neuer Eisenbahnunternehmungen der Unternehmer im Interesse der Postverwaltung aufzuerlegenden Verpflichtungen. - 2. Sicherung des Interesses der Postverwaltung bei der Anordnung bzw. Einführung von Eisenbahnfahrplänen