Kurfürst Philipp von der Pfalz entscheidet zwischen Heinrich Mermel (Mormel) von Kaiserslautern (Lutern) einer- und Bürgermeister, Rat und Gemeinde zu Neuleiningen andererseits mit beider Seiten Einwilligung Folgendes im Streit um eine Gülte über 10 Gulden, die die Leininger jährlich an Heinrich auszurichten hatten: Nachdem die Entrichtung der Gülte etliche Jahre nicht geschehen ist, sollen die Leininger nun 30 Gulden für den Heinrich zugefügten Schaden zahlen. Dies erfolgt in sechs jährlichen Raten zu je fünf Gulden, die zusätzlich zu den 10 Gulden zu bezahlen sind. Danach erfolgt die übliche Gültzahlung von 10 Gulden jährlich bis zur Bezahlung des Hauptgelds, wie es der Hauptbrief vorsieht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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