Hans Weiß aus Breitenholz, wegen zweimaligen Bruchs einer U. und erneuten Wildfrevels gef., peinlich beklagt und zu Tübingen dazu verurteilt, der Herrschaft 40 lb h zu bezahlen, seine Atzung und Kosten zu erstatten , alle offenen Zechen und Gesellschaften zu meiden, kein Geschoß oder andere Wehr zu besitzen und sich dazu zu verpflichten, dies alles bei schwerer Strafe zu halten, gelobt eidlich, dem nachzukommen, schwört U. und verspricht, auch nicht gegen Graf Karl von Hohenzollern, Hauptmann der Herrschaft Hohenberg, sowie die Amtleute und Untertanen der Herrschaft zu handeln.