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KK Schwelm (Bestand)
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Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 04. Deposita von Kirchenkreisen und Kirchengemeinden >> 04.1. KK Kirchenkreise
1649 - 2008
Zum Bestand Das Archiv des Evangelischen Kirchenkreises Schwelm wurde in den 1970er Jahren im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen in Bielefeld verzeichnet und 2010/2011 durch einen Nachtrag erweitert. Es umfasst 583 Verzeichnungseinheiten, die sich über den Zeitraum von 1649 bis 2008 erstrecken. Das Archiv liegt als Depositum im Landeskirchlichen Archiv unter der Bestandsnummer 4.2.Während die Überlieferung des Kirchenkreises mit seiner Bildung im Jahr 1904 beginnt, reichen die Ortsakten der Kirchengemeinden bis in das Jahr 1649 zurück. Auffällig ist die zeitliche Lücke in der Überlieferung von der Mitte der 1930er bis Mitte der 1960er Jahre.Es fehlt die Überlieferung zu Friedhofs- und Bauangelegenheiten. Die am Standort Schwelm noch vorhandene Unterlagen der Bauabteilung sollen dem Kreiskirchenamt in Witten übergeben werden. Aussagekräftig sind die Ortsakten der Kirchengemeinden, die teilweise bis ins 17. Jahrhundert reichen. Diese Akten dokumentieren die Personal-, Bau- und Vermögensverwaltung der Kirchengemeinden und bilden eine gute Ergänzung zu den Gemeindearchiven.2009 wurde das in den 1970er Jahren verzeichnete Archiv überarbeitet. Die Akten wurden von der stehenden in die liegende Verwahrung umgebettet und das Findbuch in ein Datenbankprogramm übertragen, wobei die Verzeichnungseinheiten neue Archivsignaturen erhielten. Die alte Nummerierung ergibt sich aus der unter jedem Aktentitel vermerkten Altsignatur. Um die Benutzung zu erleichtern, wurde dieser Teil des Archivs mit dem Nachtrag von 2010/2011 (ab Nr. 300) zusammengeführt und in eine gemeinsame systematische Ordnung gebracht. Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen. Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EkvW 4.2 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur der entsprechenden Archivalie). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.2, Akte Nr. ...". Zur Geschichte des Kirchenkreises und seiner Gemeinden Der Kirchenkreis Schwelm wurde mit Wirkung vom 20. Januar 1904 durch Teilung des Kirchenkreises Hagen errichtet. Der neuer Kirchenkreis umfasste folgende Kirchengemeinden: Gevelsberg lutherisch, Gevelsberg reformiert, Haßlinghausen, Langerfeld, Milspe, Nächstebreck, Rüggeberg, Schwelm lutherisch, Schwelm reformiert und Voerde.1907 vereinigten sich die lutherische und reformierte Gemeinde in Gevelsberg zur Ev. Kirchengemeinde Gevelsberg, 1920 die beiden evangelischen Gemeinden in Schwelm zur Ev. Kirchengemeinde Schwelm.Zum 01.04.1933 kamen die Kirchengemeinden Herzkamp und Silschede, bisher zum Kirchenkreis Hattingen gehörig, dazu (KA 1933, 77ff.). Zum 01.08.1933 wurden die Kirchengemeinden Langerfeld und Nächstebreck kirchlich der Synode Barmen zugeordnet, nachdem sie im Zuge der kommunalen Neuordnung nach Rheinland eingemeindet wurden (Albert Rosenkranz: Das Evangelische Rheinland: rheinisches Gemeinde- und Pfarrerbuch, I. Bd.: Die Gemeinden, 1956, S. 86-87.) 2002 vereinigten sich die Ev. Kirchengemeinde Haßlinghausen und die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Herzkamp zur Ev. Kirchengemeinde Haßlinghausen und Herzkamp (KA 2001, 364). Eine weitere Vereinigung der neuentstandenen Ev. Kirchengemeinde Haßlinghausen und Herzkamp mit der Ev. Kirchengemeinde Silschede führte 2010 zur Bildung der Ev. Kirchengemeinde Haßlinghausen-Herzkamp-Silschede (KA 2009, 343). 2010 vereinigten sich die Ev. Kirchengemeinde Milspe und die Ev. Kirchengemeinde Rüggeberg zur Ev. Kirchengemeinde Milspe-Rüggeberg (KA 2010, 193ff.). 1973 wurde das Kreiskirchenamt errichtet. Folgende Verwaltungsaufgaben wurden von den Kirchengemeinden an das Kreiskirchenamt abgegeben: Haushalts-, Kassen- und Vermögensverwaltung, Personalangelegenheiten, Grundstücks- und Bauangelegenheiten, Friedhofsverwaltung, Verwaltung der besonderen Einrichtungen (LkA EKvW 4.2 Nr. 393). Seit 2001 bildet der Kirchenkreis Schwelm zusammen mit den Kirchenkreisen Hagen und Hattingen-Witten den Gestaltungsraum IV. Die Kreissynoden vereinbarten enge Zusammenarbeit in Leitung, Verwaltung, synodalen Diensten und Diakonie. Die Kirchenkreise im Gestaltungsraum tragen Verantwortung für das Diakonische Werk Ennepe-Ruhr/Hagen gGmbH mit Sitz in Hagen.2005 wurde ein gemeinsames Kreiskirchenamt mit dem Kirchenkreis Hagen gegründet (KA 2004, 196ff.). 2008 wurde diese Vereinbarung aufgehoben und stattdessen ein gemeinsames Kreiskirchenamt für die Kirchenkreise Hagen, Hattingen-Witten und Schwelm mit Sitz in Witten errichtet (KA 2008, 52ff.). Zum 01.01.2023 ist der Verband der Kirchenkreise Hagen, Hattingen-Witten und Schwelm errichtet worden. Die Evangelische Erwachsenenbildung, die Schulreferate, die Frauenreferate und die Mediothek der Kirchenkreise wurden am Standort Schwelm zusammengefasst.Seit 2011 führt der Kirchenkreis Schwelm den Namen "Evangelischer Kirchenkreis Schwelm" (KA 2010, 293). Bielefeld, im April 2011Anna Warkentin Literatur zur Geschichte des Kirchenkreises und seiner Gemeinden (Auswahl): Brünger, Friedhelm, Superintendent: Der Kirchenkreis Schwelm wird 75 Jahre alt, Schwelm 1979, Manuskript, in: LkA EKvW 4.2 Nr. 403Potthoff, Fritz, Superintendent: Bericht zur landeskirchlichen Visitation des Ev. Kirchenkreises Schwelm 1998, Manuskript, in: LkA EKvW 4.2 Nr. 319Greiling, Ernst Marin: Die Jahre 1918-1933-1945 im Kirchenkreis Schwelm, in: Kirchengeschichte und große Politik, Münster 2006, s. 196 ff.Murken, Jens Dr.: Die evangelischen Gemeinden in Westfalen. Ihre Geschichte von den Anfängen bis zur Gegenwart, Bände 1-4, Bielefeld 2008-2020
Form und Inhalt: Zum Bestand
Das Archiv des Evangelischen Kirchenkreises Schwelm wurde in den 1970er Jahren im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen in Bielefeld verzeichnet und 2010/2011 durch einen Nachtrag erweitert. Es umfasst 583 Verzeichnungseinheiten, die sich über den Zeitraum von 1649 bis 2008 erstrecken. Das Archiv liegt als Depositum im Landeskirchlichen Archiv unter der Bestandsnummer 4.2.
Während die Überlieferung des Kirchenkreises mit seiner Bildung im Jahr 1904 beginnt, reichen die Ortsakten der Kirchengemeinden bis in das Jahr 1649 zurück. Auffällig ist die zeitliche Lücke in der Überlieferung von der Mitte der 1930er bis Mitte der 1960er Jahre.
Es fehlt die Überlieferung zu Friedhofs- und Bauangelegenheiten. Die am Standort Schwelm noch vorhandene Unterlagen der Bauabteilung sollen dem Kreiskirchenamt in Witten übergeben werden.
Aussagekräftig sind die Ortsakten der Kirchengemeinden, die teilweise bis ins 17. Jahrhundert reichen. Diese Akten dokumentieren die Personal-, Bau- und Vermögensverwaltung der Kirchengemeinden und bilden eine gute Ergänzung zu den Gemeindearchiven.
2009 wurde das in den 1970er Jahren verzeichnete Archiv überarbeitet. Die Akten wurden von der stehenden in die liegende Verwahrung umgebettet und das Findbuch in ein Datenbankprogramm übertragen, wobei die Verzeichnungseinheiten neue Archivsignaturen erhielten. Die alte Nummerierung ergibt sich aus der unter jedem Aktentitel vermerkten Altsignatur.
Um die Benutzung zu erleichtern, wurde dieser Teil des Archivs mit dem Nachtrag von 2010/2011 (ab Nr. 300) zusammengeführt und in eine gemeinsame systematische Ordnung gebracht.
Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EkvW 4.2 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur der entsprechenden Archivalie). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.2, Akte Nr. ...".
Zur Geschichte des Kirchenkreises und seiner Gemeinden
Der Kirchenkreis Schwelm wurde mit Wirkung vom 20. Januar 1904 durch Teilung des Kirchenkreises Hagen errichtet. Der neuer Kirchenkreis umfasste folgende Kirchengemeinden: Gevelsberg lutherisch, Gevelsberg reformiert, Haßlinghausen, Langerfeld, Milspe, Nächstebreck, Rüggeberg, Schwelm lutherisch, Schwelm reformiert und Voerde.
1907 vereinigten sich die lutherische und reformierte Gemeinde in Gevelsberg zur Ev. Kirchengemeinde Gevelsberg, 1920 die beiden evangelischen Gemeinden in Schwelm zur Ev. Kirchengemeinde Schwelm.
Zum 01.04.1933 kamen die Kirchengemeinden Herzkamp und Silschede, bisher zum Kirchenkreis Hattingen gehörig, dazu (KA 1933, 77ff.).
Zum 01.08.1933 wurden die Kirchengemeinden Langerfeld und Nächstebreck kirchlich der Synode Barmen zugeordnet, nachdem sie im Zuge der kommunalen Neuordnung nach Rheinland eingemeindet wurden (Albert Rosenkranz: Das Evangelische Rheinland: rheinisches Gemeinde- und Pfarrerbuch, I. Bd.: Die Gemeinden, 1956, S. 86-87.)
2002 vereinigten sich die Ev. Kirchengemeinde Haßlinghausen und die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Herzkamp zur Ev. Kirchengemeinde Haßlinghausen und Herzkamp (KA 2001, 364).
Eine weitere Vereinigung der neuentstandenen Ev. Kirchengemeinde Haßlinghausen und Herzkamp mit der Ev. Kirchengemeinde Silschede führte 2010 zur Bildung der Ev. Kirchengemeinde Haßlinghausen-Herzkamp-Silschede (KA 2009, 343).
2010 vereinigten sich die Ev. Kirchengemeinde Milspe und die Ev. Kirchengemeinde Rüggeberg zur Ev. Kirchengemeinde Milspe-Rüggeberg (KA 2010, 193ff.).
1973 wurde das Kreiskirchenamt errichtet. Folgende Verwaltungsaufgaben wurden von den Kirchengemeinden an das Kreiskirchenamt abgegeben: Haushalts-, Kassen- und Vermögensverwaltung, Personalangelegenheiten, Grundstücks- und Bauangelegenheiten, Friedhofsverwaltung, Verwaltung der besonderen Einrichtungen (LkA EKvW 4.2 Nr. 393).
Seit 2001 bildet der Kirchenkreis Schwelm zusammen mit den Kirchenkreisen Hagen und Hattingen-Witten den Gestaltungsraum IV. Die Kreissynoden vereinbarten enge Zusammenarbeit in Leitung, Verwaltung, synodalen Diensten und Diakonie. Die Kirchenkreise im Gestaltungsraum tragen Verantwortung für das Diakonische Werk Ennepe-Ruhr/Hagen gGmbH mit Sitz in Hagen.
2005 wurde ein gemeinsames Kreiskirchenamt mit dem Kirchenkreis Hagen gegründet (KA 2004, 196ff.). 2008 wurde diese Vereinbarung aufgehoben und stattdessen ein gemeinsames Kreiskirchenamt für die Kirchenkreise Hagen, Hattingen-Witten und Schwelm mit Sitz in Witten errichtet (KA 2008, 52ff.).
Die Evangelische Erwachsenenbildung, die Schulreferate, die Frauenreferate und die Mediothek der Kirchenkreise wurden am Standort Schwelm zusammengefasst.
Seit 2011 führt der Kirchenkreis Schwelm den Namen "Evangelischer Kirchenkreis Schwelm" (KA 2010, 293).
Bielefeld, im April 2011
Anna Warkentin
Literatur zur Geschichte des Kirchenkreises und seiner Gemeinden (Auswahl):
Brünger, Friedhelm, Superintendent: Der Kirchenkreis Schwelm wird 75 Jahre alt, Schwelm 1979, Manuskript, in: LkA EKvW 4.2 Nr. 403
Potthoff, Fritz, Superintendent: Bericht zur landeskirchlichen Visitation des Ev. Kirchenkreises Schwelm 1998, Manuskript, in: LkA EKvW 4.2 Nr. 319
Greiling, Ernst Marin: Die Jahre 1918-1933-1945 im Kirchenkreis Schwelm, in: Kirchengeschichte und große Politik, Münster 2006, s. 196 ff.
Murken, Jens Dr.: Die evangelischen Gemeinden in Westfalen. Ihre Geschichte von den Anfängen bis zur Gegenwart, Bände 1-4, Bielefeld 2008-2020
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.