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Kurfürst Ludwig III. von der Pfalz belehnt Schenk Konrad VII. von Erbach-Reichenberg mit folgenden Kirchsätzen, Dörfern, Gerichten, Zehnten, Güter...
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A 5 Aktivlehen (Lehns- und Adelsbriefe) von Hessen-Darmstadt und anderen Rechtsvorgängern der Großherzöge von Hessen
Aktivlehen (Lehns- und Adelsbriefe) von Hessen-Darmstadt und anderen Rechtsvorgängern der Großherzöge von Hessen >> 4 Buchstabe E >> 4.9 von Erbach
Heidelberg 1418 November 12
Erbach
Pergament, angehängtes Siegel bis auf geringe Reste zerstört.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: sabbato post beati Martini episcopi
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Kurfürst Ludwig III. von der Pfalz belehnt Schenk Konrad VII. von Erbach-Reichenberg mit folgenden Kirchsätzen, Dörfern, Gerichten, Zehnten, Gütern und Gülten: dem Schenkenamt mit Zubehör, 1/4 Mannschaft und Kirchensätze, die zur Herrschaft Erbach gehören, 1/4 an der Herrschaft Erbach mit Zubehör, Wald, Wasser, Weide, Wildbann, Fischereien, Zenten, Vogteien und Gerichten, 1/2 Schloss Reichenberg, 1/4 Zehnter zu Reichelsheim, seinem Teil von Dorf, Vogtei und Gericht Reichelsheim samt Zubehör, seinem Teil am Zehnten und Dorf Erzbach mit Vogtei, Gericht und Zubehör, seinem Teil an Dorf, Vogtei und Gericht Eberbach, seinem Teil an Dorf, Vogtei und Gericht Bockenrod samt Zubehör, dem ganzen Hof Fronhofen mit Zubehör, seinem Teil am Zehnten zu Ober-Ostern samt Zubehör, seinem Teil des Zehnten zu Rohrbach mit Zubehör, seinem Teil des Zehnten zu Beerfelden samt Zubehör, seinem Teil des Zehnten zu Hammelbach samt Zubehör, seinem Teil des Zehnten zu Günterfürst mit Zubehör, seinem Teil von Dorf, Vogtei und Gericht zu Steinbuch mit Zubehör, seinem Teil von Dorf, Vogtei und Gericht Steinbach mit Zubehör, seinem Teil von Dorf, Vogtei und Gericht Asselbrunn mit Zubrhör, seinem Teil von Dorf, Vogtei und Gericht Fürstengrund samt Zubehör, dem ganzen Dorf, Vogtei und Gericht Momart samt Zubehör, seinem Teil von Dorf, Vogtei und Gericht Eulbach, seinem Eigentum zu Stockheim, seinem Teil des Zehntlehens zu Erbach samt Zubehör, seinem Teil von Dorf, Vogtei und Gericht Ober-Mossau samt Zubehör, seinem Teil von Dorf, Vogtei und Gericht Ebersberg samt Zubehör, dem ganzen Dorf, Vogtei und Gericht Bulau samt Zubehör, seinem Teil von Dorf, Vogtei und Gericht Hesselbach samt Zubehör, seinem Teil von Dorf, Vogtei und Gericht Etzean samt Zubehör, seinem Teil von Dorf, Vogtei und Gericht Ober-Sensbach samt Zubehör, den Dörfern Finkenbach und Falken-Gesäß, seinem Teil von Dorf, Vogtei und Gericht zu Dorf-Erbach samt Zubehör, seinem Teil der Dörfer, Gerichte und Vogteien Güttersbach, Hüttental, Hiltersklingen samt Zubehör, seinem Teil von Dorf, Vogtei und Gericht Roßbach samt Zubehör, seinem Teil von Dorf, Vogtei und Gericht Schönnen samt Zubehör, der halben Stadt Michelstadt und daz zalchin dort ohne Ausnahme mit Zubehör, einem Viertel an der Zent uff der heygern bei Michelstadt, einem Viertel an Schloss Schönberg mit allem Zubehör an Wald, Wasser, Weide, Wildbann und Fischerei, dem Dorf Schönberg, Wilmshausen, Elmshausen, Reichenbach, Grauelbach wüst und Hohenrode wüst, und zwar seinem Teil an Dörfern, Vogtei und Gerichten mit Zehnten und allem Zubehör, seinem Teil an Dörfern, Vogtei und Gericht Gronau, Zell und Schannenbach mit Zubehör, seinem Teil von Dorf, Vogtei und Gericht Scheuerberg, seinem Teil an Dorf, Vogtei und Gericht Mit-Lechtern, seinem Teil von Dorf, Vogtei und Gericht Mittershausen samt Zubehör, seinem Teil von Dorf, Vogtei und Gericht Igelsbach samt Zubehör, zwei Höfen zu Rimbach, seinem Teil von Dorf, Vogtei und Gericht Zotzenbach samt Zubehör, seinem Teil von Dorf, Vogtei und Gericht Scharbach samt Zubehör, seinem Teil von Dorf, Vogtei und Gericht Mengelbach samt Zubehör, seinem Teil von Dorf, Vogtei und Gericht Oberlaudenbach samt Zubehör, außerdem den Kirchsätzen zu Rimbach, Güttersbach und Pfungstadt, den Lehen des verstorbenen Gerhard Vetzer, nämlich der ganzen Vogtei und seinem Anteil am Gericht Siedelsbrunn, drei Höfen zu Rimbach, seinem Teil am Zehnten und seinem Besitz zu Erlenbach samt Zubehör, einem zehendechin zu Breitenbach, den Fuldischen Lehen, nämlich seinem Teil an Dorf, Vogtei und Gericht Brensbach samt Zubehör, seinem Teil an Dorf, Vogtei und Gericht Kainsbach samt Zubehör sowie seinem Teil am Dorf Klingen samt Zubehör.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Siegelankündigung des Ausstellers.
Regest: nicht bei Simon
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.