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Die Brüder Konrad - Domherr des Hochstifts Mainz und derzeit Amtmann zu Bingen -, Simon [II.] - Domherr des Hochstifts Speyer - Jakob - Chorherr zu St. Alban bei Mainz -, Veit - Domherr des Hochstifts Worms -, Hans [IV.], Raban (Raffenn) - derzeit Amtmann zu Olm (Ulm) - und Jörg Albrecht, alle von Liebenstein, vereinbaren nach dem Tod ihres Vaters Hans [III.] von Liebenstein des Älteren, dass die drei weltlichen Brüder Hans, Raban und Jörg Albrecht alle hinterlassenen Güter verwalten sollen, dies jedoch im Einvernehmen mit den geistlichen Brüdern; insbesondere dürfen diese eine Veräußerung von Eigentum gegebenenfalls verbieten. Die weltlichen Brüder verpflichten sich, ihren geistlichen Brüdern bei eventuellem Verlust der Pfründe wieder dazu zu verhelfen; alle verpflichten sich zur gegenseitigen Unterhaltspflicht in Notlagen. Es werden Regelungen getroffen für den Todesfall eines Bruders oder aller drei weltlichen Brüder ohne männliche Leibeserben. Ankündigung zweier gleichlautender Ausfertigungen, ein Exemplar für die geistlichen, eines für die weltlichen Brüder, je mit den Siegeln aller Aussteller.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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