Mathis Luggberger von Handtobel (=Hartobel?) bekennt, daß Andreas [II. Öchslin], Abt zu Petershausen, ihm Hof und Gut in Handtobel als Erbzinslehen verliehen hat laut eines im folgenden inserierten Leihebriefs vom selben Datum. Diesem nach hatte das Lehen früher der Vater des Ausstellers, +Klaus Luggberger, inne. Die namentlich genannten Geschwister haben den Hof dem Aussteller übergeben. Zu ihm gehören je 10 Jauchert Acker in den Eschen Haberesch, In der Halden und Auf der Hochstraß sowie 3 1/2 Mannsmahd Wiesen. Der Beliehene muß den Hof in gutem Zustand halten und zu Martini als Zins reichen je 1 Scheffel Vesen und Hafer Ravensburger Maßes sowie 1 lb d Konstanzer Währung und 1 Fasnachthenne. Das Getreide ist in den Kasten des Klosters nach Ravensburg zu liefern, das Geld zuhanden des Klosters. Als Vogtrecht sind ferner nach Ravensburg zu liefern 9 Streichen Kernen, 4 ß 6 d und 1 Fasnachthuhn, welche Abgabe an Unser Frauen Altar in der Pfarrkirche St. Jos verordnet wurde. Bei Nichterfüllung der Leihebedingungen fällt das Gut heim. Im Fall von Handänderungen muß es innerhalb von drei Monaten mit 3 fl rh verehrschatzt werden. Wenn es verkauft wird, muß es zuerst dem Kloster angeboten werden, das um 5 ß d billiger erwerben kann als andere Interessenten, dasselbe Recht haben auch die Gotteshausleute. Klöster, Spitäler und andere tote Hände ("Ewigkeiten") dürfen nicht kaufen.
Vollständigen Titel anzeigen
Mathis Luggberger von Handtobel (=Hartobel?) bekennt, daß Andreas [II. Öchslin], Abt zu Petershausen, ihm Hof und Gut in Handtobel als Erbzinslehen verliehen hat laut eines im folgenden inserierten Leihebriefs vom selben Datum. Diesem nach hatte das Lehen früher der Vater des Ausstellers, +Klaus Luggberger, inne. Die namentlich genannten Geschwister haben den Hof dem Aussteller übergeben. Zu ihm gehören je 10 Jauchert Acker in den Eschen Haberesch, In der Halden und Auf der Hochstraß sowie 3 1/2 Mannsmahd Wiesen. Der Beliehene muß den Hof in gutem Zustand halten und zu Martini als Zins reichen je 1 Scheffel Vesen und Hafer Ravensburger Maßes sowie 1 lb d Konstanzer Währung und 1 Fasnachthenne. Das Getreide ist in den Kasten des Klosters nach Ravensburg zu liefern, das Geld zuhanden des Klosters. Als Vogtrecht sind ferner nach Ravensburg zu liefern 9 Streichen Kernen, 4 ß 6 d und 1 Fasnachthuhn, welche Abgabe an Unser Frauen Altar in der Pfarrkirche St. Jos verordnet wurde. Bei Nichterfüllung der Leihebedingungen fällt das Gut heim. Im Fall von Handänderungen muß es innerhalb von drei Monaten mit 3 fl rh verehrschatzt werden. Wenn es verkauft wird, muß es zuerst dem Kloster angeboten werden, das um 5 ß d billiger erwerben kann als andere Interessenten, dasselbe Recht haben auch die Gotteshausleute. Klöster, Spitäler und andere tote Hände ("Ewigkeiten") dürfen nicht kaufen.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 I U 1467
fasc. 046 n. ?
B 522 II U 1380
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 I Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I >> Urkunden
1580 Oktober 22 (den zwenundzwainzigisten tag monats Octobris)
26,6 x 47,2 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Aussteller: Mathis Lugperger von Handtobel (=Hartobel?)
Empfänger: Andreas [II. Öchslin], Abt zu Petershausen
Siegler: Hieronymus Roth von Schreckenstein, Vogt in Schmalegg
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., abg.
Empfänger: Andreas [II. Öchslin], Abt zu Petershausen
Siegler: Hieronymus Roth von Schreckenstein, Vogt in Schmalegg
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., abg.
Luggberger, Klaus
Luggberger, Mathis
Öchslin, Andreas II.; Abt von Petershausen
Petershausen, Andreas II. Öchslin; Abt
Roth von Schreckenstein, Hieronymus; Vogt, 1534-1599
Handtobel = Hartobel : Zogenweiler, Horgenzell RV (?)
Handtobel = Hartobel : Zogenweiler, Horgenzell RV (?); Einwohner
Handtobel = Hartobel : Zogenweiler, Horgenzell RV (?); Flurstücke
Hartobel : Zogenweiler, Horgenzell RV (?); Einwohner
Hartobel : Zogenweiler, Horgenzell RV
Konstanz KN; Währung
Ravensburg RV
Ravensburg RV; Liebfrauenaltar
Ravensburg RV; Maß
Ravensburg RV; Pfarrkirche St. Jos
Ravensburg RV; Pfarrkirche St. Jos, Altarpfründen
Schmalegg : Ravensburg RV; Vogt
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:27 MEZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)
- Neuwürttembergische Herrschaften vor 1803/1806-1810 (Tektonik)
- Bistümer, Stifte, Klöster und Pfarreien (Tektonik)
- Augustinerkloster Kreuzlingen - Restituierte Klöster (Tektonik)
- Weingarten, Benediktinerkloster (Bestand)
- Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I (Bestand)
- Urkunden (Gliederung)