Mathis Luggberger von Handtobel (=Hartobel?) bekennt, daß Andreas [II. Öchslin], Abt zu Petershausen, ihm Hof und Gut in Handtobel als Erbzinslehen verliehen hat laut eines im folgenden inserierten Leihebriefs vom selben Datum. Diesem nach hatte das Lehen früher der Vater des Ausstellers, +Klaus Luggberger, inne. Die namentlich genannten Geschwister haben den Hof dem Aussteller übergeben. Zu ihm gehören je 10 Jauchert Acker in den Eschen Haberesch, In der Halden und Auf der Hochstraß sowie 3 1/2 Mannsmahd Wiesen. Der Beliehene muß den Hof in gutem Zustand halten und zu Martini als Zins reichen je 1 Scheffel Vesen und Hafer Ravensburger Maßes sowie 1 lb d Konstanzer Währung und 1 Fasnachthenne. Das Getreide ist in den Kasten des Klosters nach Ravensburg zu liefern, das Geld zuhanden des Klosters. Als Vogtrecht sind ferner nach Ravensburg zu liefern 9 Streichen Kernen, 4 ß 6 d und 1 Fasnachthuhn, welche Abgabe an Unser Frauen Altar in der Pfarrkirche St. Jos verordnet wurde. Bei Nichterfüllung der Leihebedingungen fällt das Gut heim. Im Fall von Handänderungen muß es innerhalb von drei Monaten mit 3 fl rh verehrschatzt werden. Wenn es verkauft wird, muß es zuerst dem Kloster angeboten werden, das um 5 ß d billiger erwerben kann als andere Interessenten, dasselbe Recht haben auch die Gotteshausleute. Klöster, Spitäler und andere tote Hände ("Ewigkeiten") dürfen nicht kaufen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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