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Der Deutschmeister Hartmann von Stockheim beurkundet: Der Hauskomtur der Deutschordenskommende in Würzburg Wolfgang von Seinsheim hat um 400 Gulden die folgenden ablösbaren jährlichen Einkünfte im Amt Neuhaus erworben: - Von Ewald Wernher und seiner Ehefrau Anna jährlich 5 Gulden um 100 Gulden von ihren Gütern in Markelsheim. - Von dem Schultheißen Martin Landtwer und seiner Ehefrau Elisabeth und von Martin Prosemner und seiner Ehefrau Dorothea jährlich 5 Gulden um 100 Gulden von ihren Gütern in Harthausen. - Von Jakob Myner und seiner Ehefrau Margarete, Johannes Myner und seiner Ehefrau Anna, Konrad Hoffmann und seiner Ehefrau Walpurga, Georg Peck und seiner Ehefrau Anna und von Heinrich Heber jährliche 5 Gulden um 100 Gulden von ihren Gütern in Althausen. - Von Albrecht Wirt und seiner Ehefrau Katharina, Johannes Guder und seiner Ehefrau Elisabeth, Leonhard Scheffer und seiner Ehefrau Engel, Johannes Heyden und seiner Ehefrau Barbara sowie von Konrad Schrepfung und seiner Ehefrau Elisabeth jährlich 5 Gulden um 100 Gulden von ihren Gütern in Igersheim. Der Deutschmeister gibt sein Einverständnis zu diesen Zinskäufen. Der geben ist auff montag nach vnnser liben Frawen tag zu latin genant Visitacionis 1505. Aussteller: Deutschmeister. Empfänger: Deutschordenskommende Würzburg
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Der Deutschmeister Hartmann von Stockheim beurkundet: Der Hauskomtur der Deutschordenskommende in Würzburg Wolfgang von Seinsheim hat um 400 Gulden die folgenden ablösbaren jährlichen Einkünfte im Amt Neuhaus erworben: - Von Ewald Wernher und seiner Ehefrau Anna jährlich 5 Gulden um 100 Gulden von ihren Gütern in Markelsheim. - Von dem Schultheißen Martin Landtwer und seiner Ehefrau Elisabeth und von Martin Prosemner und seiner Ehefrau Dorothea jährlich 5 Gulden um 100 Gulden von ihren Gütern in Harthausen. - Von Jakob Myner und seiner Ehefrau Margarete, Johannes Myner und seiner Ehefrau Anna, Konrad Hoffmann und seiner Ehefrau Walpurga, Georg Peck und seiner Ehefrau Anna und von Heinrich Heber jährliche 5 Gulden um 100 Gulden von ihren Gütern in Althausen. - Von Albrecht Wirt und seiner Ehefrau Katharina, Johannes Guder und seiner Ehefrau Elisabeth, Leonhard Scheffer und seiner Ehefrau Engel, Johannes Heyden und seiner Ehefrau Barbara sowie von Konrad Schrepfung und seiner Ehefrau Elisabeth jährlich 5 Gulden um 100 Gulden von ihren Gütern in Igersheim. Der Deutschmeister gibt sein Einverständnis zu diesen Zinskäufen. Der geben ist auff montag nach vnnser liben Frawen tag zu latin genant Visitacionis 1505. Aussteller: Deutschmeister. Empfänger: Deutschordenskommende Würzburg
Der Deutschmeister Hartmann von Stockheim beurkundet: Der Hauskomtur der Deutschordenskommende in Würzburg Wolfgang von Seinsheim hat um 400 Gulden die folgenden ablösbaren jährlichen Einkünfte im Amt Neuhaus erworben: - Von Ewald Wernher und seiner Ehefrau Anna jährlich 5 Gulden um 100 Gulden von ihren Gütern in Markelsheim. - Von dem Schultheißen Martin Landtwer und seiner Ehefrau Elisabeth und von Martin Prosemner und seiner Ehefrau Dorothea jährlich 5 Gulden um 100 Gulden von ihren Gütern in Harthausen. - Von Jakob Myner und seiner Ehefrau Margarete, Johannes Myner und seiner Ehefrau Anna, Konrad Hoffmann und seiner Ehefrau Walpurga, Georg Peck und seiner Ehefrau Anna und von Heinrich Heber jährliche 5 Gulden um 100 Gulden von ihren Gütern in Althausen. - Von Albrecht Wirt und seiner Ehefrau Katharina, Johannes Guder und seiner Ehefrau Elisabeth, Leonhard Scheffer und seiner Ehefrau Engel, Johannes Heyden und seiner Ehefrau Barbara sowie von Konrad Schrepfung und seiner Ehefrau Elisabeth jährlich 5 Gulden um 100 Gulden von ihren Gütern in Igersheim. Der Deutschmeister gibt sein Einverständnis zu diesen Zinskäufen. Der geben ist auff montag nach vnnser liben Frawen tag zu latin genant Visitacionis 1505. Aussteller: Deutschmeister. Empfänger: Deutschordenskommende Würzburg
Deutscher Orden Kommende Würzburg Urkunden 1505 Juli 7
StA Würzburg: Würzburger Urkunden 1 / 165
Deutscher Orden, Kommende Würzburg Urkunden 1505 Juli 7
Registratursignatur/AZ: 31 Ziffer (16. Jh.)
Registratursignatur/AZ: X (16. Jh.)
Registratursignatur/AZ: B (18. Jh.)
Zusatzklassifikation: 081
Deutscher Orden Kommende Würzburg Urkunden
Deutscher Orden Kommende Würzburg Urkunden >> Einzelregestierung von Urkunden
1505 Juli 7
Pergament
Urkunden
ger
Besiegelung/Beglaubigung: Deutschmeister; ursprünglich an Pergamentstreifen anhängendes Sekretsiegel, verloren
Deutschland, Deutscher Orden, Deutschmeister
Würzburg, Deutschordenskommende, Hauskomtur
Neuhaus (Baden-Württemberg/Gde. Igersheim/Main-Tauber-Kreis), Amt
Markelsheim (Baden-Württemberg/Stadt Bad Mergentheim/Main-Tauber-Kreis), Einwohner
Markelsheim (Baden-Württemberg/Stadt Bad Mergentheim/Main-Tauber-Kreis), Güter
Harthausen (Baden-Württemberg/Gde. Igersheim/Main-Tauber-Kreis), Schultheiß
Harthausen (Baden-Württemberg/Gde. Igersheim/Main-Tauber-Kreis), Einwohner
Harthausen (Baden-Württemberg/Gde. Igersheim/Main-Tauber-Kreis), Güter
Althausen (Baden-Württemberg/Stadt Bad Mergentheim/Main-Tauber-Kreis), Einwohner
Althausen (Baden-Württemberg/Stadt Bad Mergentheim/Main-Tauber-Kreis), Güter
Igersheim (Baden-Württemberg/Main-Tauber-Kreis), Einwohner
Igersheim (Baden-Württemberg/Main-Tauber-Kreis), Güter
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.