Nachlass Hipp, Otto (Bestand)
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NL Hipp Otto
Bayerisches Hauptstaatsarchiv (Archivtektonik) >> Beständetektonik des Bayerischen Hauptstaatsarchivs >> 5 Abteilung V: Nachlässe und Sammlungen >> 5.1 Nachlässe und Familienarchive >> 5.1.2 Nachlässe >> Nachlässe F - K
1917-1952
Vorwort: Otto Hipp (* 26.9.1885 in München, + 1.1.1952 in München), Jurist, 1920-1933 (Ober)Bürgermeister von Regensburg, 1945 2. Bürgermeister von München, 1945 bayerischer Kultusminister Nach Schul-, Studien- und Promotionszeit in München absolvierte der Sohn des städtischen Bezirksoberinspektors Heinrich Hipp 1911 das juristische Staatsexamen und praktizierte seither als Rechtsanwalt. Mit Kriegsbeginn 1914 wurde er zum Heeresdienst eingezogen und war bald, neben seiner militärischen Tätigkeit als Frontoffizier, auch Gerichtsoffizier und Organisationsleiter für die Kriegsanleihewerbetätigkeit seiner Division sowie "Offizier für vaterländischen Unterricht" mit Vortragstätigkeit im gesamten Divisionsbereich. Als Mitglied der Bayerischen Volkspartei wurde er in Regensburg am 1. Dezember 1918 zum rechtskundigen Magistratsrat und am 17. September 1919 zum berufsmäßigen Stadtrat gewählt. Als solcher erhielt er einen Dienstvertrag auf die Dauer von 10 Jahren und wurde gleichzeitig zum 2. ehrenamtlichen Bürgermeister gewählt. Bereits am 28. November 1920 wurde er zum 1. Bürgermeister gewählt und wiederum für 10 Jahre als berufsmäßiger 1. Bürgermeister angestellt. Durch Stadtratsbeschluss vom 18. April 1929 wurden ihm die Rechte unwiderruflicher Anstellung verliehen. Nachdem Hipp noch zu Beginn der 1930-er Jahre den Nationalsozialisten die Nutzung städtischer Gebäude und nach Hitlers Regierungsantritt und der Reichstagswahl im März 1933 das Hissen der Hakenkreuzfahne am Rathaus untersagt hatte, wurde er am 20. März 1933 von SA-Leuten in seiner Wohnung abgeholt, ins Rathaus begleitet und zum Rücktritt mittels Unterzeichnung einer vorbereiteten Erklärung gezwungen. Diese Maßnahme unter unmittelbarem Druck wurde tags darauf in eine förmliche Beurlaubung durch die Regierung von Niederbayern und der Oberpfalz umgewandelt. Mit einem Dienstlösungs- und Pensionsvertrag vom 29. Mai 1933 schied er endgültig aus seinem Amt aus. Zwischenzeitlich mit seiner Familie bereits nach München übersiedelt, praktizierte er dort seither wieder als Rechtsanwalt. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurde Hipp 1945 von der amerikanischen Besatzungsmacht in Bayern im Mai 1945 zunächst in das Amt des 2. Bürgermeisters von München berufen, ehe er am 1. Juni 1945 in der Regierung Schäffer zum Kultusminister ernannt wurde. Als solcher stellte er noch im Juli 1945 die von den Nationalsozialisten beseitigten Bekenntnisschulen wieder her, was der Hauptgrund für seine frühe Entlassung aus dem Amt am 28. September 1945 gewesen sein dürfte. 1950 fungierte Hipp, der im katholischen Umfeld Regensburgs nicht nur gute Kontakte zu den dortigen Bischöfen, sondern auch zu weiteren wichtigen Vertretern der katholischen Kirche hatte, als Präsident des 74. Deutschen Katholikentages in Passau. Er verstarb im Alter von nur 66 Jahren. Im Anschreiben des Stadtrats Regensburg an die Witwe Margarete Hipp vom 11. Januar 1952 in Sachen Sterbegeld und Witwenpension (Nr. 6) wird als Sterbetag von Otto Hipp der 1. Januar 1952 genannt. Da diese Angabe von anderen Lebensläufen abweicht, wo immer wieder der 2. Januar genannt wird, sei dies hier besonders betont. Der kleine Nachlass stammt wohl aus dem Familienumfeld Hipps. Er gelangte offenbar über den Regensburger Stadtarchivar Guido Hable an die Generaldirektion der Staatlichen Archive bzw. in die persönliche Verfügung des Generaldirektors der Staatlichen Archive Prof. Dr. Walter Jaroschka (1932-2008). Über dessen Nachlass kam er schließlich 2009 ins Bayerische Hauptstaatsarchiv, wo er im Rahmen der Nachlasserschließung separiert und als eigener Bestand aufgestellt wurde. Inhaltlich liegt der Schwerpunkt bei den Umständen seines erzwungenen Rücktritts vom Amt des Regensburger Oberbürgermeisters 1933, vor allem in Hinblick auf Pensions- und Versorgungsfragen, und bei seiner Funktion als Präsident des Deutschen Katholikentags 1950 in Passau. An persönlichen Unterlagen finden sich neben einem frühen Lebenslauf einige Fotografien, dazu Urkunden über seine Auszeichnungen und vor allem Briefe und Einladungen ausgewählter Persönlichkeiten, darunter viele herausragende katholische Würdenträger. Weder seine Tätigkeit als Regensburger 1. Bürgermeister bzw. Oberbürgermeister, als Münchner Bürgermeister oder als Bayerischer Kultusminister finden aktenmäßig Niederschlag im Nachlass, ebenso wenig seine Studien-, Referendars- oder Militärzeit. Allerdings decken die Korrespondenzen und Einladungen sowie das Familiengästebuch, das Einblick in seine gesellschaftlichen Kontakte und seinen Freundeskreis gibt, seine gesamte aktive Zeit als Jurist, Kommunalbeamter und Politiker von den frühen 1920er Jahren bis in die Nachkriegszeit ab. Der frühe Lebenslauf und die Unterlagen zu seinen Pensionsansprüchen geben zudem sehr detailliert seine Biografie bis 1933 wieder, so dass darin biografische Informationen greifbar sind, die über die bisher bekannten biografischen Abrisse zum Teil deutlich hinausgehen. Damit erlaubt der vorliegende Nachlass zumindest einen kleinen Einblick in die Lebens- und Amtsführung dieses Politikers, dessen Bedeutung mit seiner harten Linie gegenüber den Nationalsozialisten und mit seiner Berufung zum Kultusminister eben deutlich über die Regensburger Lokalhistorie hinaus reicht. München, 23.04.2020 Dr. Thomas Paringer
Nachlass Hipp, Otto
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Bestand
Akten
ger
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
03.04.2025, 11:05 MESZ