Fürst Johann VI. von Anhalt-Zerbst bevollmächtigt den gräflichen Rat Johann von Felde, den Hofrat Johann Andreas Gerhard und den Kammermeister Wichardt Neumann, sich in seinem Namen die ihm gebührenden zwei Drittel der von Graf Johann XVI. (VII.) von Oldenburg herrührenden Fideikommissgüter übertragen zu lassen und von denselben Besitz zu nehmen. 1666 November 2 (am 2. Novembris), Zerbst

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Niedersächsisches Landesarchiv
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