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Vor dem straßburger Hofgericht bekennt Heinrich Heffini von Rohrbach, Zimmermann zu Offenburg, daß von dem durch ihn zu Offenburg in der Klostergasse gekauften Haus dem Stift Jung St. Peter zu Straßburg eine jährliche Gült von 5 Schilling straßburger Pfennige zustehe.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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