Die zwischen Württemberg und dem Hause Hohenlohe-Öhringen strittige Jagdgrenze vom sogenannten Zuckmantel bis Scheppach
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 560 Bü 1
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 560 Forstamt Neuenstadt
Forstamt Neuenstadt >> 1 Akten
1586-1763
Enthält u.a.:
Bericht des hohenlohischen Amtes Beutingen an die hohenlohische Regierungskanzlei Öhringen betr. die Jagdgrenze am Fellriegel
vom 20. Oktober 1763;
Auszug aus einem Vertrag zwischen Württemberg und Hohenlohe von 1586 betr. Wildbanngrenzen und Jagdrechte sowie Vollzugsbestimmungen und Versteinung der Grenzen, zwei Abschriften vom 25. April und 28. September 1595 (Nr. 1);
Reskript Herzog Friedrichs von Württemberg-Neuenstadt betr. Genehmigung des Feldhühnerschießens über dem Beutinger Graben, ausgestellt zu Neuenstadt am 7. Oktober 1666 (Nr. 3);
Verzeichnis des Forstmeisters zu Neuenstadt über die im hohenlohischen Besitz befindlichen Wälder vom 16. Januar 1650 (Nr. 4);
Auszug aus einem Vergleich vom 6. Juli 1627 zwischen Württemberg und Hohenlohe betr. Abgrenzung ihrer Jagdbezirke (Nr. 5);
Verleihung eines Gnadenjagens im Neuenstädter Forst an Graf Johann Friedrich von Hohenlohe-Langenburg und seinen Sohn durch Herzog Johann Friedrich von Württemberg, Abschriften von 1617-1618 (Nr. 6-8);
Auszug aus dem Forstlagerbuch von Neuenstadt vom 7. September 1602 mit Beschreibung der Forstgrenze gegen Hohenlohe und Hinweis auf die Württemberg zustehenden Waid- und Jagdgerechtigkeiten in Weinsberg und Neuenstadt (Nr. 9-10)
Bericht des hohenlohischen Amtes Beutingen an die hohenlohische Regierungskanzlei Öhringen betr. die Jagdgrenze am Fellriegel
vom 20. Oktober 1763;
Auszug aus einem Vertrag zwischen Württemberg und Hohenlohe von 1586 betr. Wildbanngrenzen und Jagdrechte sowie Vollzugsbestimmungen und Versteinung der Grenzen, zwei Abschriften vom 25. April und 28. September 1595 (Nr. 1);
Reskript Herzog Friedrichs von Württemberg-Neuenstadt betr. Genehmigung des Feldhühnerschießens über dem Beutinger Graben, ausgestellt zu Neuenstadt am 7. Oktober 1666 (Nr. 3);
Verzeichnis des Forstmeisters zu Neuenstadt über die im hohenlohischen Besitz befindlichen Wälder vom 16. Januar 1650 (Nr. 4);
Auszug aus einem Vergleich vom 6. Juli 1627 zwischen Württemberg und Hohenlohe betr. Abgrenzung ihrer Jagdbezirke (Nr. 5);
Verleihung eines Gnadenjagens im Neuenstädter Forst an Graf Johann Friedrich von Hohenlohe-Langenburg und seinen Sohn durch Herzog Johann Friedrich von Württemberg, Abschriften von 1617-1618 (Nr. 6-8);
Auszug aus dem Forstlagerbuch von Neuenstadt vom 7. September 1602 mit Beschreibung der Forstgrenze gegen Hohenlohe und Hinweis auf die Württemberg zustehenden Waid- und Jagdgerechtigkeiten in Weinsberg und Neuenstadt (Nr. 9-10)
1 Bü (1 cm)
Archivale
Hohenlohe-Langenburg; Johann Friedrich Graf von
Beutingen = Langenbeutingen, Langenbrettach, HN; Amt
Hohenlohe; Herrschaft
Neuenstadt am Kocher HN; Armenkasten
Öhringen KÜN
Scheppach : Bretzfeld KÜN
Weinsberg HN
Württemberg; Herrschaft
Zuckmantel : Baumerlenbach, Öhringen KÜN
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:19 MEZ