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Christan Piechl zu Schleching (1) im Marquartstainer (2) Landgericht und seine Ehefrau Ursula, vertreten durch ihren Anweiser Ulrich Schuester zu Landtahausen (3), bestätigen, dass sie dem Freiherrn Christoph zu Lamberg, Dompropst, dem Domdekan Wilhelm von Trautmansdorff und dem Domkapitel Salzburg als ihrem Grundherrn 80 rheinische Gulden [ein Gulden zu 15 Batzen oder 60 Kreuzern] schuldig geworden sind, die sie in vier festgesetzten Fristen zurückzahlen. Sie verschreiben dafür ihren gesamten Besitz, insbesondere ihre Herrengnad und ihr Baurecht auf dem halben Pilzenguet zu Schleching im Amt Miesenpach (4), Urbargut des Domkapitels, auf dem sie im Säumnisfall nach Urbars- und Landrecht gepfändet werden können. Die Schulden werden in landesüblicher Höhe verzinst. Zeugen: Georg Aufnhauser, Prokurator, Georg Leindl, Überreiter und Georg Roßmair, Amtmann. Empfänger: Salzburg: Domkapitel. Siegler: S: Seiboldsdorf, Hans Leonhard von, zu Ritterswörth, Pfleger Marquartstein

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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