Mainz, 1571.01.18. (Kämmerer). Der B. Georg Lebkucher hat in erster Ehe mit Margarethe + 7 Kinder erzielt: Georg, Stephan, Hans Adam, Walther, Philipp, Katharina und Salome. Da er nun sich wieder verheiratet hat, vergleicht er sich mit den nächsten Freunden und Vormündern der Kinder, Hans Faust und Walter Gemminger, wegen des Rockenteils: Die Kinder erhalten: 5 Viertel Weingarten im Steckenzaun, am äußern Schlage, stoßen oben an Bretzenheimer Weg, unten an die Weißfrauen - angeschlagen zu 500 fl.; 1 M. Weingarten gen. der Lang Morgen, stößt oben an Peter Becker, unten auf den gemeinen Weg - angeschlagen zu 400 fl.; 3 Viertel Weingarten bei dem Aichelstein, zwischen Henn und Walther Becker - angeschlagen zu 300 fl., das Haus zum Meylandt - angeschlagen zu 1500 fl., alle Grundzinsen eingerechnet. Sollten weitere Lasten gefunden werden, hat diese Jörg Lebkucher aus seinem Schwertteil abzuschaffen. Stirbt eines der Kinder, erben die Geschwister seinen Anteil. Der Vater behält die Nutzniessung, bis die Kinder sich in den ehelichen oder geistlichen Stand begeben; er hat sie zu unterhalten, aufzuziehen und auszusteuern. Etwaiger Abgang ihres Erbteils soll aus des Vaters Schwertteil ersetzt werden.