Der Gärtner und Ulmer Bürger Georg Äbtlin verkauft dem Ulmer Bürger Kaspar Eckhart sein Haus mit der zugehörigen Hofstatt in Ulm zwischen dem Haus des Hieronimus Schermar ("Schermayer") und seinem anderen Haus. Dafür hat ihm der Käufer 400 Gulden Ulmer Stadtwährung bezahlt. Bei dem Verkauf wird vereinbart, dass die Trenn- und Feuerwand sowie die darauf liegende Rinne und der Abort zwischen dem verkauften Haus und dem anderen Haus des Verkäufers künftig dem Verkäufer und dem Käufer gemeinsam gehören sollen. Die Kosten für Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten daran soll jede Partei zur Hälfte tragen. Wenn Georg Äbtlin oder seine Erben in ihrem Haus ein Gemach vermieten, dann hat der Mieter einen Zins für die Benutzung des Aborts zu entrichten.