Johann Landgraf zu Leuchtenberg (Lutenberg), Hauptmann des Landfriedens zu Rothenburg, und die Ritter, die den Landfrieden besetzen, sprechen in der Klage des Grafen Eberhard von Wertheim gegen Konrad von Seinsheim den letzteren und seinen Sohn Heinrich schuldig, dem Grafen Eberhard Schadenersatz für geraubtes Gut und Gewalttätigkeiten an dessen Land und Leute zu leisten, widrigenfalls er als Landfriedensbrecher behandelt würde.