Der Offizial des Kölner Domprostes und Archidiakons an die
Plebane von St. Aposteln und St. Peter: Er hebt seine gegen Konrad gen.
Sconhals und Gerhard gen. Menkyn ausgesprochene Mahnung auf und ebenso
die Exkommunikation und bittet sie, dies zu verkünden. Ferner sollen sie
den Parteien die Vesperstunde des Tages nach Quasimodo [April 21] als
Termin für die Fortführung des Verfahrens bezeichnen. - Anwesend waren
Johann vom Büchel und Magister Konrad von Westerheym, Prokurator der
beiden. Datum ... a.d. 1354 sabbato predicto. file://fn@01