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Der Offizial des Kölner Domprostes und Archidiakons an die Plebane von St. Aposteln und St. Peter: Er hebt seine gegen Konrad gen. Sconhals und Gerhard gen. Menkyn ausgesprochene Mahnung auf und ebenso die Exkommunikation und bittet sie, dies zu verkünden. Ferner sollen sie den Parteien die Vesperstunde des Tages nach Quasimodo [April 21] als Termin für die Fortführung des Verfahrens bezeichnen. - Anwesend waren Johann vom Büchel und Magister Konrad von Westerheym, Prokurator der beiden. Datum ... a.d. 1354 sabbato predicto. file://fn@01

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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