(Hans Schenck), Schultheiss, und die Richter der Stadt Neuffen, von beiden Parteien gewählte Schiedsleute, beurkunden den von ihnen vermittelten Vertrag zwischen der Äbtissin Elisabeth Reichner und dem Kloster Söflingen (Hofmeister: Peter Cuulman, genannt Peter Mayer, Bürger zu Ulm) einerseits und zwölf Weingärtnern des Klosters: Peter Dumphart, Michel Hartmann, Caspar Bodenlos, Krieghanns, Glouerhanns, Hans Pfortzem, Langhanns Pfemmgen, Guttenhanns, Junghanns Suttern, Peter Schachen, Haintz Küntzelman, Michel Hainreicher, Bürger zu Neuffen, andererseits. Das Kloster gibt für jeden Morgen jährlich 4 rheinische Gulden in 3 Raten, am Weissen Sonntag, zu Pfingsten und zu Laurentius, zur Verwendung im Garten und bezahlt ein Viertel der Weinstöcke, dagegen verpflichten sich die Weingärtner, ihre Gärten in gutem Stande zu erhalten, durch schlechte Pflege entstandenen Schaden nach Feststellung durch die 5 Weingärtenschätzer zu ersetzten und ohne Zustimmung des Klosters weder Rübsamen zu säen noch Quitten ("Kutt") zu setzen; bei Nichteinhalttung dieser Bestimmungen kann das Kloster den Weingarten nach Erkenntnis durch die 5 Schätzer einziehen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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