Simon Graf von Sp. bekundet, dem Ritter Werner Schultheiß, Sohn des
Schultheißen von Oppenheim (Oppin-), 168 Pfund Heller schuldig zu sein;
dafür hat er auf 4 Jahre 34 Malter Korn Wormser (Wormizzer) Maß versetzt,
die jährlich am Bartholomäustag (24.08.) zu Oppenheim geliefert werden
sollen. Bürgen: Heinrich Herr von Hohenfels (Heynmels), Simons Verwandter
(nebin), Enolf und Friedrich, Philipps Sohn, Ritter von Layen (Leygin),
Johann von Reichenstein (Richinsteym), Johann (Henkine) von Oppenheim und
Emmerich von Engelstadt (Engilstad), Knappen. Wird das Korn nicht geliefert,
kann Werner an Remigii (01.10.) die Bürgen mahnen, die dann in eine Herberge
zu Mainz (Megenzen) Einlager halten sollen; verstorbene Bürgen sind binnen
eines Monats nach Mahnung zu ersetzen, andernfalls sind die übrigen Bürgen
zur Leistung verpflichtet; der Graf verspricht, sie schadlos zu halten. Die
Korngülte kann mit derselben Summe Geld gelöst werden. Es siegeln (1) Graf
Simon und (2) auf seine Bitten Heinrich Herr von Hohenfels. Dieser kündigt
sein Siegel an.