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Heinrich von Ehrich, Giselher von Grabe und Hermann von Salza, Richter des Landgrafen von Thüringen, beurkunden den vorstehenden Verkauf. Es werden die gleichen Verwandten genannt ohne die Brüder Friedrichs von Sondershausen. (Fehlt: Kriegsfolge.)
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Heinrich von Ehrich, Giselher von Grabe und Hermann von Salza, Richter des Landgrafen von Thüringen, beurkunden den vorstehenden Verkauf. Es werden die gleichen Verwandten genannt ohne die Brüder Friedrichs von Sondershausen. (Fehlt: Kriegsfolge.)
Zeugen: Ludwig v. Mülverstedt; Kämmerer Dietrich v. Mühlhausen; Dietmar gen. Nezze; Dietmar Geier, Johannes v. Thamsbrück; Heinrich u. Konrad, Brüder v. Topelstein und Konrad v. Grabe, die Ritter; ferner Dietrich v. Heilingen, z. Z. Gerichtsbote (preco); Bertho v. Lupnitz (Lupenze); Giselher gen. Eisbeten; Thuto v. Görmar; Albold, Schultheiß v. Weberstedt; Heinrich, Vogt v. Gottern; Hermann v. Görmar; Erfried v. Grabe; Heinrich gen. Fortcucen; Dietmar u. Günther, Münzer (monetarii); Heinrich Preco, Bürger v. Thamsbrück.
Beglaubigungsmittel: SP des Landgrafen Albrecht von Thüringen und der Stadt Thamsbrück an Seidenfäden.
Editionen: Reg.: Dob., Bd. 4, Nr. 1552 (unvollständig).
Ausstellungsort: Thamsbrück
Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).