Georg Hezel genannt Veltius Georg zu Willstätt bekennt, daß er der Kirchenschaffnei des Amts Willstätt wegen eines beschriebenen, der Kirchenschaffnei abgekauften Feldstücks, das von dem verstorbenen Michael Hurst angefallen war, 5 Pfund Kaufsumme schuldet, und verspricht unter Verpfändung des besagten Stückes, diese mit jährlich 5 Schillingen zu verzinsen.