Anspruch auf 1000 Goldgulden samt Zinsen seit Beginn des Rechtsstreits. Franz von Hatzfeldt der Ältere und seine Frau Gertrud von Bergheim hatten 1533 ein Testament gemacht, in dem sie sich gegenseitig als Erben einsetzten. Franz von Hatzfeldt erhielt von seiner Frau alle beweglichen Güter zu Eigentum und die unbeweglichen zur Leibzucht. Gertrud setzte der Anna von Hatzfeldt ein Legat von 1000 Goldgulden aus für den Fall, daß sie weltlichen Standes bliebe, und verfaßte 1538 zusätzlich ein Kodizill, womit sie eine Stiftung für Arme einrichtete. Nach Gertruds Tod heiratete Anna von Hatzfeldt 1563 Degenhard von Wevorden zu Drove. Franz von Hatzfeldt der Ältere hinterließ die Söhne Franz den Jüngeren und Hans Ludwig. Jedoch nicht sie, sondern ihre Vettern, die Brüder Werner und Daem von Hatzfeldt, zahlten Anna die 1000 Goldgulden aus, wofür sie ihnen ihre Ansprüche gegenüber Franz und Hans Ludwig von Hatzfeldt zedierte.