Anspruch auf 1000 Goldgulden samt Zinsen seit Beginn des Rechtsstreits. Franz von Hatzfeldt der Ältere und seine Frau Gertrud von Bergheim hatten 1533 ein Testament gemacht, in dem sie sich gegenseitig als Erben einsetzten. Franz von Hatzfeldt erhielt von seiner Frau alle beweglichen Güter zu Eigentum und die unbeweglichen zur Leibzucht. Gertrud setzte der Anna von Hatzfeldt ein Legat von 1000 Goldgulden aus für den Fall, daß sie weltlichen Standes bliebe, und verfaßte 1538 zusätzlich ein Kodizill, womit sie eine Stiftung für Arme einrichtete. Nach Gertruds Tod heiratete Anna von Hatzfeldt 1563 Degenhard von Wevorden zu Drove. Franz von Hatzfeldt der Ältere hinterließ die Söhne Franz den Jüngeren und Hans Ludwig. Jedoch nicht sie, sondern ihre Vettern, die Brüder Werner und Daem von Hatzfeldt, zahlten Anna die 1000 Goldgulden aus, wofür sie ihnen ihre Ansprüche gegenüber Franz und Hans Ludwig von Hatzfeldt zedierte.
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Anspruch auf 1000 Goldgulden samt Zinsen seit Beginn des Rechtsstreits. Franz von Hatzfeldt der Ältere und seine Frau Gertrud von Bergheim hatten 1533 ein Testament gemacht, in dem sie sich gegenseitig als Erben einsetzten. Franz von Hatzfeldt erhielt von seiner Frau alle beweglichen Güter zu Eigentum und die unbeweglichen zur Leibzucht. Gertrud setzte der Anna von Hatzfeldt ein Legat von 1000 Goldgulden aus für den Fall, daß sie weltlichen Standes bliebe, und verfaßte 1538 zusätzlich ein Kodizill, womit sie eine Stiftung für Arme einrichtete. Nach Gertruds Tod heiratete Anna von Hatzfeldt 1563 Degenhard von Wevorden zu Drove. Franz von Hatzfeldt der Ältere hinterließ die Söhne Franz den Jüngeren und Hans Ludwig. Jedoch nicht sie, sondern ihre Vettern, die Brüder Werner und Daem von Hatzfeldt, zahlten Anna die 1000 Goldgulden aus, wofür sie ihnen ihre Ansprüche gegenüber Franz und Hans Ludwig von Hatzfeldt zedierte.
AA 0627, 2373 - H 515/1915
AA 0627 Reichskammergericht, Teil IV: H
Reichskammergericht, Teil IV: H >> 1. Buchstabe H
1680 - 1684 (1533 - 1682)
Enthaeltvermerke: Kläger: Hatzfeldtische verordnete Vormünder des „blödverständigen condemnierten“ Daniel von Hatzfeldt: Walraff (Walram) Scheiffart von Merode zu Allner und der kurköln. Kammerrat Johann Pranghe, Bonn (Bekl.: Gebrüder Franz und Hans Ludwig von Hatzfeldt zu Merten) Beklagter: Erben des Wilhelm von Hatzfeldt zu Wildenburg und Weisweiler: Adolph Alexander von Hatzfeldt (Kl.: Wilhelm von Hatzfeldt für sich und im Namen seiner Verwandten Erben zu Linzenich) Prokuratoren (Kl.): Dr. Heinrich Wilhelm Ehrhard 1680 - Subst.: Lic. Johann Philipp Nidderer Prokuratoren (Bekl.): Lic. Johann Konrad Albrecht [1675] 1680 - Subst.: Dr. Högele Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Pfalz-neuburg. Hofgericht Düsseldorf 1593 - 2. RKG 1680 - 1684 (1533 - 1682) Beweismittel: Bd. I: Testament 1533 (Q 25). Schenkung der Gertrud von Bergheim an ihren Mann Franz von Hatzfeldt über alle ihre Güter in und außerhalb von Köln, besonders Hof und Gut Borckhausen, 24. August 1534 (64 - 67). Schenkung über Güter zu Düren 1540 (68 - 69). Rationes decidendi der 1. Instanz (77 - 82). Bd. II: Vertrag zwischen Franz von Hatzfeldt und seinen Vettern Daem und Werner von Hatzfeldt 1552 (146 - 148). Beschreibung: 9 cm, 418 Bl.; Bd. I: 82 Bl., lose; Q 1 - 27 außer 4, 6 Beilagen; Bd. II: 336 Bl., gebunden; Q 4 (Vorakten).
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:49 MESZ