Bischof Heinrich [II.] von Regensburg überträgt dem Domkapitel sein Chorherrnhaus (de doma nostra chorali) beim Haus des Dompropsts in der Nähe des Doms, dessen Ruinen er auf eigene Kosten wieder errichten hat lassen, unter der Bedingung, dass das Haus nur dann einem Domherrn überlassen wird, wenn dieser hierfür einmalig 40 Pfund Regensburger Pfennige zahlt, die zur Feier eines Jahrtags für den Bischof verwendet zu verwenden sind. S: Bischof Heinrich [II.] von Regensburg