Spruchbrief des Jakob, Truchseß zu Waldburg, des Reiches Landvogt in Schwaben, in dem Streit zwischen Abt Martin von Kloster Rot und Abt Heinrich von Kloster Ochsenhausen über Güter, die von Kloster Rot verkauft und an Kloster Ochsenhausen gekommen sind. Schiedsleute für Rot sind Hans Resch, Offizial des geistlichen Gerichts zu Konstanz, und Konrad Lulli, Kirchherr zu Saulgau, für Ochsenhausen Hans Ehinger, genannt Östenreicher, und Hans Besserer, Bürger und Ratsherrn zu Ulm. Ihr Spruch lautet dahin: Ochsenhausen muß Rot das Rückkaufsrecht über die um 200 Pfund Heller gekauften Güter Berkheim, Bachen, Schelleneigen und Tannheim einräumen, sowie den Zinsbrief über 12 Malter jährliches Korngeld und 1 Pfund Heller aus dem Gut zu Aichtberg, das Rot gehört, herausgeben und von Rot diese Abgabe nicht mehr fordern. Dagegen sollen die anderen von Rot an Ochsenhausen gekommenen Güter, Oye, Kranwinkel,Mantzenweiler und Halden in dessen Besitz verbleiben und von Rot nicht mehr zurückverlangt werden. Besiegelt vom Aussteller, den 4 Schiedsleuten und von Abt und Konvent der 2 Klöster. Memmingen, 1430, am Samstag vor St. Walpurg Tag. Orig. Perg. mit Kopie Pap., 2 Siegel fehlen, 7 gut erhalten. Abgedruckt bei Stadelhofer II, S. 166 ff.
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Spruchbrief des Jakob, Truchseß zu Waldburg, des Reiches Landvogt in Schwaben, in dem Streit zwischen Abt Martin von Kloster Rot und Abt Heinrich von Kloster Ochsenhausen über Güter, die von Kloster Rot verkauft und an Kloster Ochsenhausen gekommen sind. Schiedsleute für Rot sind Hans Resch, Offizial des geistlichen Gerichts zu Konstanz, und Konrad Lulli, Kirchherr zu Saulgau, für Ochsenhausen Hans Ehinger, genannt Östenreicher, und Hans Besserer, Bürger und Ratsherrn zu Ulm. Ihr Spruch lautet dahin: Ochsenhausen muß Rot das Rückkaufsrecht über die um 200 Pfund Heller gekauften Güter Berkheim, Bachen, Schelleneigen und Tannheim einräumen, sowie den Zinsbrief über 12 Malter jährliches Korngeld und 1 Pfund Heller aus dem Gut zu Aichtberg, das Rot gehört, herausgeben und von Rot diese Abgabe nicht mehr fordern. Dagegen sollen die anderen von Rot an Ochsenhausen gekommenen Güter, Oye, Kranwinkel,Mantzenweiler und Halden in dessen Besitz verbleiben und von Rot nicht mehr zurückverlangt werden. Besiegelt vom Aussteller, den 4 Schiedsleuten und von Abt und Konvent der 2 Klöster. Memmingen, 1430, am Samstag vor St. Walpurg Tag. Orig. Perg. mit Kopie Pap., 2 Siegel fehlen, 7 gut erhalten. Abgedruckt bei Stadelhofer II, S. 166 ff.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 486 U 97
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 486 Rot an der Rot, Prämonstratenserkloster
Rot an der Rot, Prämonstratenserkloster >> Urkunden >> IV. Beziehungen zu geistlichen benachbarten Herrschaften >> 1. Verträge und Streitsachen mit benachbarten geistlichen Herrschaften
Memmingen 1430 April 29
Urkunden
Besserer (Beßrer), Hans; Bürgermeister, Richter, Ulm
Ehinger genannt Österreicher, Hans, Bürger, Ratsherr, Ulm
Lulli (Lullin), Dr. Konrad, Geistlicher, Lehrer in geistlichen Rechten, Saulgau
Ochsenhausen, Heinrich Faber; Abt, -1434
Resch, Hans; Offizial des geistl. Gerichts, Konstanz
Rot an der Rot, Martin Hesser von Marchtal; Abt
Berkheim BC
Ergach : Mettenberg, Rot an der Rot BC
Haldenhaus : Rot an der Rot BC
Illerbachen : Berkheim BC
Konstanz KN; Offizialat
Memmingen MM
Oye = Oyhof : Tannheim BC
Saulgau s. Bad Saulgau
Schelleneigen : Berkheim BC
Tannheim BC
Ulm UL
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:24 MEZ
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- Augustinerkloster Kreuzlingen - Restituierte Klöster (Tektonik)
- Rot an der Rot, Prämonstratenserkloster (Bestand)
- Urkunden (Gliederung)
- IV. Beziehungen zu geistlichen benachbarten Herrschaften (Gliederung)
- 1. Verträge und Streitsachen mit benachbarten geistlichen Herrschaften (Gliederung)