Spruchbrief des Jakob, Truchseß zu Waldburg, des Reiches Landvogt in Schwaben, in dem Streit zwischen Abt Martin von Kloster Rot und Abt Heinrich von Kloster Ochsenhausen über Güter, die von Kloster Rot verkauft und an Kloster Ochsenhausen gekommen sind. Schiedsleute für Rot sind Hans Resch, Offizial des geistlichen Gerichts zu Konstanz, und Konrad Lulli, Kirchherr zu Saulgau, für Ochsenhausen Hans Ehinger, genannt Östenreicher, und Hans Besserer, Bürger und Ratsherrn zu Ulm. Ihr Spruch lautet dahin: Ochsenhausen muß Rot das Rückkaufsrecht über die um 200 Pfund Heller gekauften Güter Berkheim, Bachen, Schelleneigen und Tannheim einräumen, sowie den Zinsbrief über 12 Malter jährliches Korngeld und 1 Pfund Heller aus dem Gut zu Aichtberg, das Rot gehört, herausgeben und von Rot diese Abgabe nicht mehr fordern. Dagegen sollen die anderen von Rot an Ochsenhausen gekommenen Güter, Oye, Kranwinkel,Mantzenweiler und Halden in dessen Besitz verbleiben und von Rot nicht mehr zurückverlangt werden. Besiegelt vom Aussteller, den 4 Schiedsleuten und von Abt und Konvent der 2 Klöster. Memmingen, 1430, am Samstag vor St. Walpurg Tag. Orig. Perg. mit Kopie Pap., 2 Siegel fehlen, 7 gut erhalten. Abgedruckt bei Stadelhofer II, S. 166 ff.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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