Allgemeine Angelegenheiten des Reiches; u. a.: Bearbeitung der Ausnahmemaßnahmen auf Grund des Artikels 48 der Reichsverfassung durch den Staatskommissar für öffentliche Ordnung; Bezeichnung des Saargebietes als Saarstaat; Errichtung eines Landesschiedsgerichtes; Abstimmung über Gebietsänderung oder Neubildung von Ländern; Durchführung von Hoheitsanordnungen und Verhalten der Reichsbehörden bei besonderen Anlässen; Bezirksveränderungen in der Reichszollverwaltung; darin: 2. Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen vom 5. Juni 1931

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Stadtarchiv Duisburg
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