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Kaiser Ferdinand III. macht bekannt, daß Abt Heinrich durch seinen bevollmächtigten Anwalt um Belehnung mit den Regalien der Klöster Werden und Helmstedt gebeten hat. In Anbetracht der geziemenden Bitte und der treuen Dienste, die die Vorgänger des Abts dem Reich geleistet haben, belehnt der Kaiser ihn mit den Regalien, den weltlichen Rechten, Gütern, Leuten, Anfall, Niederfall, Wildbann, Renten, Zinsen und Gülten und bestätigt alle früher erhaltenen Privilegien, Gnaden, Urkunden und guten Gewohnheiten. Im Namen des Abts hat Dr. iur. Georg Melchior Gans, Advokat und Agent am kaiserlichen Hof, gehuldigt. Zuwiderhandelnde zahlen eine Strafe von 50 Mark lötigen Goldes, zur Hälfte der kaiserlichen Kasse, zur Hälfte dem Abt. - Es siegelt der Aussteller.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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