Vor dem Notar schlichten Pater Johann von Boeckum vom Konvent St. Sebastian zu Neuss, General zur Zeit des ganzen Ordens, Jacob Weihs, Pastor zu St. Alban und Kanoniker zu St. Andreas in Köln und Jacob Mengwasser, Kanoniker zu St. Quirin in Neuss, einen Streit zwischen dem Pastor Gerhard zur Stegen namens des Konvents in der Klause zu Hüls einer- und den Eheleuten Claes Vratz, Bürger zu Neuss und Lintgen andererseits im Betreff von 3 Morgen Land dahin, dass die letztgenannten Eheleute gegen eine vom Konvent zu leistende Abstandszahlung von 25 Johannistalern ihren Ansprüchen gänzlich entsagen sollen. Zeugen: Jakob Leucken von Krefeld, Rembold Kretfisch, Ilum, Hoestein von Boslar, Priester; Notar: Goswin Boeckholtz. Notarielles Instrument, gegeben im Konvent St. Sebastian zu Neuss