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Johann von Horle, Richter zu Essen, bekundet, daß Walter Grans dem Wilhelm von Gilstorp 40 Gulden als eingebrachtes Gut seiner Frau und dazu 12 Gulden geliehenes Geld schulde, wofür er seine Güter bei Rüddenscheit, gen. der große und der kleine Ridder, verpfändet unter der Bedingung, daß Pfandinhaber 1 fl. Zins Lebensrente an Imme von Lune zahle und dem Verpfänder die Mitbenutzung des Eichenwaldes gestattet werde. Zeugen: benannte Gerichtsleute. Datum Crastino die beati Martyni episcopi.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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