Mainz, 1627.02.24. (Richter Pfaff). Johannes Vell u.s.Fr. Maria Jakobe bekunden, daß der Vater der Frau, Philipp Gerlach, nachdem sie sich verheiratet und ihr Mutterteil ererbt, ihr sein Haus bei der Nieder-Scharn, zum Fünften und Sechsten Reißen genannt (zinst 2 fl. ins Deutschhaus, 13 Albus St. Iganz), für 900 fl. B. abgekauft hat, wovon 390 fl. B. zu ihrem mütterlichen Anteil stehen und vom Vater mit12 fl. B. auf Reminiscere verzinst werden (der Vater ist zur Ablage verpflichtet, wenn sich die Eheleute in einen andern Kauf einlassen). Sollte das Haus zu einem höhern Preis weiterverkauft werden, erhöhen sich die Anteile der Kinder entsprechend; nach des Vaters Tod haben die Kinder erster und zweiter Ehe das Vorkaufsrecht. Z.: Nikolaus Kaub, Salzschreiber, Ulrich Gro, Kürschner, und Jakob Wennemacher, Gerichtspedell.

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