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Testament der Eheleute Albert Mensinck und Anna zur Stegge, vom 6. August 1613, verkündet am 9. Juni 1623 nach dem Tode des Mannes.
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Enthält: Gegenseitige Erbeinsetzung. Vermächtnisse erhalten 1. der Bruder und die Schwester des Mannes Berndt u. Anna M. und Albert Serverts [?], Sohn seiner + Schwester, 2. die Geschwister der Frau: Johan, Margarete und Agnes zur Stegge, sowie die Kinder ihres + Bruders Bernd zur Stegge, namens Wilhelm und Katharina. Zeugen: Albert Beisenborch und Johan Averhaus. Von Rats wegen: Johan Wedemhove.