Schultheiß, Bürgermeister, Richter und ganze Gemeinde zu Leibenstadt (Leybennstat) bekunden, dass ihr Vogts- und Dorfherr Eberhard von Gemmingen zu Bürg (zwr Burg) gegen eine ihm jährlich zwischen Michaelis [= 29. September] und Martini [= 11. November] zu liefernde Gült auf vier Tage jährlichen Frondienst, die diesem aufgrund seiner ererbten zwei Drittel an Leibenstadt zugestanden haben, verzichtet hat. Die zu dem einen Drittel an Leibenstadt, das Eberhard vom Kloster Schöntal (Schonnthall) käuflich erworben hat, gehörigen drei Tage Frondienst bleiben davon unberührt und sind weiterhin zu leisten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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