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Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums
Enthält: u. a. Staatsministerieller Erlaß, wonach den Beamten, Angestellten und Arbeitern, die in der Staatsverwaltung und in den staatlichen Betrieben beschäftigt werden, die Zugehörigkeit zur SPO und KPO verboten ist, 26.3.1933. S. a. Nr. 2. (Bl. 1) Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums, 7.4.1933. (Bl. 8 f.) Erste Durchführungsverordnung des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums, 11.4.1933. Zu den weiteren Durchführungsverordnungen und Änderungen des genannten Gesetzes s. Nr. 14-17, 18-23, 31 f, 49 f, 58-64, 106 f. (Bl. 10 f.) Durchführungsverordnung des Braunschweigischen Finanzministers betr. § 3 (Beamte nicht arischer Abstammung) des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums, 27.4.1933. Zu weiteren Durchführungsverordnungen des Staatsministeriums s. Nr. 33-38, 52-57, 65-69. (Bl. 12 f.) Verfügung des BMVb betr. Ausfüllung eines Fragebogens durch alle Personen, "die in irgendeiner Form als lehrer an der Technischen Hochschule tätig sind", 29.7.1933. (Bl. 73 ff.) Bericht des Rektors an den BMVb über die Durchführung der Fragebogenaktion innerhalb des Lehrkörpers, 26.8.1933. Erwähnung der durch das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums bedrohten bzw. schon ausgeschiedenen Hochschullehrer. S. a. Nr. 101 f. (Bl. 98 f.) Bericht des Rektors an den Braunschweigischen Finanzminister über die Durchführung des genannten Gesetzes bei Angestellten und Arbeitern der TH, mit Liste der "wegen politischer Unzuverlässigkeit" zu kündigenden Mitarbeiter, 22.9.1933. (Bl. 104 f.) Rundschreiben des Rektorats an sämtliche Beamten, Angestellten und Arbeiter der TH betr. Zugehörigkeit und Verbindungen zur SPD und KPD und ihren Ersatz- und Hilfsorganisationen, 3.10.1933. (Bl. 111 ff.) Reichsministerieller Erlaß, wonach neben den jüdischen Beamten, "die von drei oder vier der Rasse nach volljüdischen Großelternteilen abstammen", auch die Honorarprofessoren, Dozenten, Lehrbeauftragten, Lektoren, Oberassistenten, Oberärzte, Oberingenieure und Assistenten entsprechender Abstammung zu beurlauben sind, auch wenn sie nicht als Beamte gelten, 19.10.1935. Zur Durchführung dieses Erlasses an der TH s. Nr. 168 f, 172. (Bl. 167) Schriftstücke zur Durchführung des reichsministeriellen Erlasses vom 18.1.1937 betr. Zusammenstellung aller nicht arischen und politisch unzuverlässigen Hochschullehrer, die in Auswirkung des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums und des Reichsbürgergesetzes aus ihrer Lehrtätigkeit entfernt wurden, 18.1.-13.2.1937. In diesem Zusammenhang werden folgende Lehrkräfte genannt: O. Professoren: Eisenmann, Gassner, Mühlenpfordt, Schmitz. A.o. Professoren: Brüning, Geiger, Jensen, Kanter, Lüning, Meyenberg, Riekel. Honorarprofessoren: Kellner, Schachian. Dozenten: Bode, v. Bracken, Kann, Lederer, Schroeder. Lektoren: de Lattin, Liedloff, Wolfson. Planm. Assistenten: Rüder. (Bl. 181-206) Reichsministerieller Erlaß betr. Ausschluß von Juden an den deutschen Hochschulen, 8.12.1938. S. a. Nr. 215 ff. (Bl. 214)